Rund um
den Hausbau

A.

Abbinden

Damit ein Haus in seinem Grundgerüst stehen kann, müssen sich zunächst flüssige Materialien wie Beton, Mörtel, Spachtel oder Putz fest mit dem Untergrund verbinden. Erst dann kann die jeweilige Weiterverarbeitung erfolgen. Dieses schichtartige Trocknen bezeichnet man als Abbinden (bei Beton auch Erstarren genannt).

Abbindezeit

Ist die Zeitspanne, bis Materialien, wie z.B. Beton, die erforderliche Festigkeit für die Weiterverarbeitung erreicht haben und damit zu einem Bauelement gehärtet sind.

Abgehängte Decke

Als abgehängte Decke bezeichnet man ein Deckensystem, bei welchem eine nichttragende Decke durch eine Unterkonstruktion befestigt wird. Die dafür verwendeten „Abhänger“ können aus Holz oder Metall bestehen. Bei einer entsprechend großen Raumhöhe bietet die abgehängte Decke u.a. den Vorteil, dass Kanäle oder Leitungen in die Decke integriert werden können.

Abgeltungssteuer

Seit 2009 wird jeder Kapitalertrag, der über dem Sparer-Pauschbetrag (ehem. Freistellungsauftrag) hinausgeht, pauschal mit 25 Prozent besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro pro Kalenderjahr.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.

Ablösung

Rückzahlung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers.

Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

Abscheider

Das mechanische Trennverfahren der Abscheidung soll das Abwasser von verschiedenen Stoffgemischen trennen. So gelangen weniger Schadstoffe durch Wasser in die Kanalisation. Die dafür benötigte Vorrichtung zum Trennen wird als Abscheider bezeichnet. Je nach Stoff unterscheidet man z.B. Fettabscheider, Stärkeabscheider oder Abscheider für Leichtflüssigkeiten.

Abschreibung

Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden. Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist, besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen.

Absorber

Dieser Begriff findet beim Hausbau gleich doppelte Bedeutung, wenngleich der Nutzen ein ähnlicher ist. Zum einen wandelt ein Absorber bei einer solartechnischen Anlage die aufgenommene Sonne in Wärme um. So kann ein Großteil der Sonneneinstrahlung direkt genutzt werden. Als Absorber wird aber ebenfalls ein Wandelement verstanden, welches in der Raumakustik die Schallenergie aufnimmt (absorbiert) und in Wärmeenergie umwandelt.

Absorber

Absorber sind auf Sonnenkollektoren zu finden. Ihre Aufgabe ist es die auftreffenden Sonnenenergie aufzunehmen und sie in Wärme umzuwandeln. Die gewonnene Wärme wird dann an einen Wärmeträger weitergegeben. Absorber werden deshalb aus schwarzbeschichteten Blechen hergestellt, die wärmeleitende Metalle wie Kupfer oder Aluminium enthalten. Absorber können über 90 Prozent der Sonnenstrahlen in Wärme umwandeln.

Absorption

Beschreibt in der Physik im Allgemeinen den Vorgang, bei welchem die vorhandene Energie einer Welle aufgenommen und in neue Energie wie beispielsweise Wärme umgewandelt wird (siehe auch Absorber).

Abtretung

Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden.

Abwasser

Sobald Wasser häuslich oder landwirtschaftlich gebraucht wurde, fließt es anschließend als Schmutz- oder Niederschlagswasser wieder ab. In sogenannten Abwasseranlagen wird dann nach Gebrauch und Wiederverwendbarkeit des Abwassers unterschieden. Laut dem Wasserhaushaltsgesetz regeln die einzelnen Bundesländer, wer für die jeweilige Abwasserbeseitigung verpflichtet ist.

Acrylharz

Dieses Kunstharz ist aufgrund seiner Haltbarkeit in vielen Baumaterialien wie Lacken, Klebern oder Kunststoffputzen enthalten. Acrylharz hat ausgehärtet eine gute Optik und wird durch die besondere Festigkeit auch gern bei der Gebäudeabdichtung verwendet.

Agio

Für die Bereitstellung eines Darlehens verlangen manche Banken einen Aufpreis, das so genannte Agio. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.

Allgemeine Darlehensbedingungen

Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten. Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Damit sind sie vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Altlasten

Wenn der zu bebauende Boden bzw. das darunter befindliche Grundwasser in der Vergangenheit besonders stark belastet und verunreinigt wurde, so spricht man umgangssprachlich auch von Altlasten. In solchen Fällen wird unbedingt zu einem vorherigen Bodengutachten geraten, da Altlasten nicht abschätzbare Risiken für Mensch und Umwelt bergen sowie einen hohen, finanziellen Aufwand bei der Beseitigung bedeuten können.

Altlastenkataster

Damit sich der Bauherr vorab über mögliche verunreinigte Bauflächen informieren kann, gibt es das Altlastenkataster. Dieses ist beim zuständigen Bauamt zu erfragen und wird von Umweltämtern, Land und Kommune kontrolliert.

Anker

Dieser vermehrt aus der Nautik bekannte Begriff hat auch im Bauwesen seine Bedeutungen. So dient er z.B. als Hilfsmittel für die Befestigung von Gerüsthaltern an der Gebäudefassade. Auch Bauelemente mit Gewinde, die verschiedene Bauteile miteinander verbinden (oder verschrauben) können, werden als Anker bezeichnet. Ebenfalls treten Anker als feste Stahlteile auf, welche beispielsweise Türen oder besondere Griffe mit der Wand verbinden.

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