
Rund um
den Hausbau
A.
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Klingt wesentlich schöner, als es in Wahrheit ist: Ausblühungen zählen zu den Bauschäden und sind verkrustete Salzablagerungen auf der Bauwerksoberfläche. Diese werden aus Putz oder Mörtel ausgelaugt, sobald Wasser von innen nach außen gelangt. Entdeckt man solche Bauschäden, muss zunächst die Quelle des „wandernden“ Wassers gefunden und anschließend beseitigt werden. Hilfsmittel dafür sind Drahtbürste, Bohrmaschine oder Hochdruckreiniger. Anschließend gilt es, die betroffene Stelle ordnungsgemäß zu reinigen und zu grundieren. Ausblühungen sollten immer direkt und gründlich entfernt werden, damit es nicht zu einer erneuten Ablagerung kommt.
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Das Verhältnis der über die Monate einfließenden Wärmegewinne und der Nutzbarkeit dieser Wärme wird bei einem Passivhaus mit dem Ausnutzungsgrad beschrieben. Im Sommer bewegt sich der Ausnutzungsgrad gegen Null, weil die gewonnene Wärme durch die Sonneneinstrahlung, Lampen, E-Geräte und Personen selten oder gar nicht genutzt werden. Im Winter ist der Nutzungsgrad dementsprechend höher, weil die passive erzeugte Wärme dann gebraucht wird. Am wertvollsten ist die passive Wärmenutzung in der Übergangszeit im Frühling und Herbst.
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Verschiedene Firmen, verschiedene Angebote: um einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten, erfolgt vor der Verteilung von größeren Bauaufträgen immer eine Ausschreibung. Bei Bauvorhaben von öffentlichen Körperschaften ist diese Ausschreibung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie, dass der günstigste auch gleichzeitig der beste Anbieter ist, hat der Bauherr dabei aber nicht.
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Die Austrocknung, oder auch Bautrocknung genannt, kann sowohl künstlich als auch natürlich erfolgen. Während die künstliche Trocknung in Kammern oder Durchlaufkanälen erfolgt und eine kürzere Trocknungszeit erfordert, so geschieht die natürliche Trocknung im Freien und wird daher auch als Freilufttrocknung bezeichnet. Häufig erfolgt beim Hausbau die Kombination aus einer Vortrocknung im Freien und der anschließenden technischen Endtrocknung.
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Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
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Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z. B. Eintragung der Grundschuld).
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Hierzu gehören unter anderem die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen gehört zu den Herstellungskosten.
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Hier bedarf es eigentlich nicht vieler Worte. Die Außenwand ist die Wand des Gebäudes, welche den Innen- vom Außenbereich trennt. Sie hat daher eine enorm wichtige, weil schützende Funktion am Haus. Aufgrund der Witterungsverhältnisse und anderen, äußeren Einflüssen muss eine Außenwand stets frostbeständig und widerstandsfähig aufgebaut sein. Auch Schalldämmung, Wärmeisolation und Brandschutz sind weitere, entscheidende Aufgaben. Die benötigten bautechnischen Anforderungen sind bei Außenwänden daher auch durch eine Fülle von Regeln und Gesetzen verankert.
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Die Außenwände eines Hauses werden zum einen nach Art der Konstruktion, zum Beispiel mit und ohne Wärmedämmsystem. Zum anderen wird nach den verwendeten Materialien entschieden, zum Beispiel Porenbeton oder Beton. Beim Passivhaus ist die Dämmung der Außenwand unabdingbar für die passive Energiegewinnung.
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Bei einem Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.



