
Rund um
den Hausbau
B.
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Dieser auch als Ziegelstein bekannte Baustein besteht zu 100 Prozent aus naturreinem, gebranntem Ton oder Lehm und ist häufig (wenn auch nicht ausschließlich) für seinen rötlichen Farbton bekannt. Backsteine sind wetterfest, energiesparend und geben optisch ein schönes Bild ab. Somit eignen sich die Steine sehr gut für die Fassade eines Gebäudes. Den Namen verdankt der Backstein seiner ursprünglichen Herstellung, welche dem Handwerk des Bäckers sehr ähnelte.
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Hierbei muss prinzipiell in privatrechtlich und baurechtlich unterschieden werden. Bei Ersterem geht das Gebäude vom Bauunternehmer auf den Bauherren über. Der Bauherr ist dabei laut Gesetz verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Gebäude abzunehmen. Ist diese Abnahme und die Schlusszahlung erfolgt, so ist nun der Bauherr in der Pflicht für sein Gebäude.
Aber auch die Bauaufsichtsbehörde muss sicherstellen, dass das Bauwerk ordnungsgemäß errichtet wurde. Dies geschieht mittels baurechtlicher Abnahmen durch die Behörde. Nach einer Rohbauabnahme zu Beginn erfolgt ebenfalls eine Schlussabnahme, wenn das Gebäude vom Bauunternehmen als fertiggestellt bezeichnet wird. Der Behörde ist es außerdem überlassen, eine sogenannte Bauüberwachung während der Bauphase durchzuführen.
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Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500
- Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100
- Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
- Entwässerungspläne
- Statische Berechnungen
- Baubeschreibungen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
- Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
- Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.
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Ohne Genehmigung keine Bebauung: deshalb muss der Bauherr vor Beginn seines Vorhabens laut Baulagenverordnung einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dieser Antrag muss lückenlos mit allen erforderlichen Unterlagen (Pläne, Berechnungen, etc.) eingereicht werden, da sonst eine Ablehnung oder Verzögerung bei der Bewilligung droht. Erstellt werden kann ein Bauantrag nur von einer bauvorlageberechtigten Person (in der Regel Architekten oder Bauingenieure). Diese stehen dem Bauherrn ebenfalls beratend zur Seite. Unterschrieben wird der Antrag von beiden Parteien.
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Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.
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Den Start einer Bauzeit, also dem Zeitraum der Bauausführung bis zur finalen Bauabnahme, versteht man als Baubeginn. Nicht zur Bauzeit gehören hingegen die Zeiten für die Bauplanung sowie die Zeit bis zum Erhalt der Baugenehmigung.
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Detaillierte Aufstellung über Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale eines Bauvorhabens. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien.
Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Des Weiteren ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.
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Den Menschen und die Natur vereint dieser Begriff. Denn Baubiologie ist die Lehre zwischen dem Lebewesen Mensch und seiner gebauten Umwelt. Wenn sich der Mensch wohlfühlt, das Haus gefestigt und auch die Natur im Einklang ist, wird von einem baubiologisch idealen Wohnumfeld gesprochen. Da das Wohlempfinden des Menschen viele subjektive Eindrücke beinhaltet, ist die Baubiologie (noch) nicht wissenschaftlich begründbar.
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Wenn eine Fläche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, jedoch bereits die Absicht besteht, es in Bauland zu verwandeln, spricht man von Bauerwartungsland. Die finale Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.
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Langes Wort, relativ kurze Erklärung: diese Baubürgschaft sichert den Bauherrn ab, falls das beauftragte Bauunternehmen aufgrund finanzieller Engpässe nicht weiterarbeiten kann bzw. Insolvenz anmelden muss. Dadurch ist das bereits investierte Geld gesichert und der Hausbau kann planmäßig fortgesetzt werden. Die Bürgschaft muss vor dem Abschluss des Bauvertrages ausgehandelt werden.
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Durch die nasse Verarbeitung von Baustoffen, wie z.B. Putz oder Farbe, entsteht zwangsläufig eine Feuchte im Bauwerk. Auch kann durch schlechten, äußeren Schutz an der Fassade Feuchtigkeit durch Regen oder Schnee ins Bauwerk eintreten. Kommt es hingegen nach dem Einzug durch Zimmerpflanzen oder dem Wasserdampf vom Kochen und Duschen zu einer Ansammlung von Feuchte, so spricht man von der sogenannten Wohnfeuchte.
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Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Baufinanzierung über uns beantragt, muss er nicht selbst bei den Banken anfragen und die verschiedenen Angebote vergleichen, sondern erhält die für ihn passende und günstigste Baufinanzierung ohne viel Aufwand.
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Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.
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Wurde der Bauantrag vollständig bei der Behörde eingereicht, so erteilt diese in der Regel eine Baugenehmigung. Dieser „Bauschein“ ist dann bindend und kann von der Verwaltung nicht mehr geändert oder ergänzt werden. Deswegen enthalten viele Baugenehmigungen zusätzliche Nebenbestimmungen, welche es vom Bauherrn zu erfüllen gilt. Erst dann wird die Baugenehmigung auch rechtskräftig.
Link zu Bauantrag
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Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
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Hierbei wird von einem Gutachten gesprochen, welches von Sachverständigen hinsichtlich des zu bebauenden Grundes erstellt wird. Dabei fließen die Ergebnisse der Baugrunderkundung sowie der Baugrunduntersuchung mit ein. Das Gutachten gibt so zum Beispiel Auskünfte über die Beschaffenheit des Bodens, dessen Tragfähigkeit oder mögliche Probleme mit dem Grundwasser. Es ist für jeden Bauherrn ratsam, vor Beginn der Arbeiten ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben.
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Ein Bauherr ist eine Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet sowohl über die architektonische und technische Gestaltung als auch über die Finanzierung.
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Dieser Kernbegriff bezeichnet diejenige Person, welche ein Bauvorhaben veranlasst. Zu den Pflichten gehören dabei beispielsweise, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Auch für die Sicherheit auf der Baustelle trägt zum großen Teil der Bauherr die Verantwortung. Der Bauherr tritt selbständig an Architekt, Bauleiter und die Bauunternehmen heran – es sei denn, er selber ist rechtmäßig befähigt, diese Aufgaben zu übernehmen.
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Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.
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Wo gebaut wird, da gilt es einen hohen Grad an Sicherheit zu gewährleisten. Dennoch kann es passieren, dass Passanten, welche an der Baustelle vorbeigehen, verletzt werden. Um sich in solchen Fällen als Bauherr finanziell abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Diese gilt von Baubeginn an bis zur vollzogenen Schlussabnahme.