Rund um
den Hausbau

J.

Jahres-Primärenergiebedarf

Der Jahres Primärenergiebedarf umfasst zum einen den Energieinhalt der Brennstoffe und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren. Zum anderen wird zum Jahres-Primärenergiebedarf auch die Energiemenge einbezogen, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe erforderlich ist. Die Primärenergie wird als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie zum Beispiel die CO2-Emission, herangezogen, weil bei dieser Kenngröße der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung berücksichtigt wird. Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Hauptanforderung in der Energiesparverordnung.

Jahresheizwärmebedarf

Hiermit ist die Kenngröße des jährlichen Wärmebedarfs eines Gebäudes gemeint. Es handelt sich um die Energie, welche Jahr für Jahr von der heizungstechnischen Anlage zur Beheizung bereitzustellen ist. Die Warmwasserbereitung zählt dabei nicht mit hinein.

Jahresprimärenergiebedarf

Dieser, nicht ganz leicht über die Lippen gehende, Begriff gibt laut Energieeinsparverordnung an, wie viel Energie während eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasser benötigt wird. Abhängig von Nutzfläche und Volumen eines Gebäudes ist ein zulässiger Höchstwert vorgegeben. Die größte Komponente beim Jahresprimärenergiebedarf ist die Jahresheizwärme.

N.

Nacherfüllung bei Mängelansprüchen

Das Bauunternehmen hat als Auftragnehmer dem Besteller bei einem Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das hergestellte Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist dies nicht der Fall, kann der Besteller, also der Bauherr, vom Auftragnehmer Nacherfüllung verlangen. Das Recht auf Nacherfüllung ist im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht geregelt.

Nachfinanzierung

Als Nachfinanzierung wird ein über die ursprünglich abgeschlossene Darlehenssumme hinausgehender Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.

Nachfrist

Im Falle des Nichteinhaltens von vertraglichen Vereinbarungen kann der Gläubiger dem Schuldner eine sogenannte Nachfrist setzen. In dieser Zeit hat der Schuldner dann noch die Möglichkeit, seine Leistung zu bewirken. Die Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Kann die Frist nicht eingehalten werden, so ist es dem Gläubiger möglich, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

Nachhaltiges Bauen

Immer mehr Bauherren legen nicht nur Wert auf eine energiesparende Bauweise. Das Haus soll außerdem möglichst umweltschonend und nachhaltig sein. Nachhaltigkeit bedeutet, dass nicht nur der Nutzen des Einzelnen, sondern auch die Auswirkungen auf die Mitmenschen und die Umwelt im Vordergrund stehen. Nachhaltig gebaute Massivhäuser zum Beispiel sind nicht nur energiesparend, sondern auch umweltschonend gebaut und es werden auch soziale Aspekte bei der Bauplanung berücksichtigt. Ein gern verwendeter, ressourcenschonender Baustoff ist Porenbeton, bestehend aus Kalk, Quarz, Sand und Wasser. Ein nachhaltiges Haus zeichnet sich außerdem durch eine funktionale und zukunftsorientierte Grundrissgestaltung aus. Es sollte demnach die Bedürfnisse der gesamten Familie erfüllen.

Nachtauskühlung

Die freie Nachtauskühlung beschreibt ein Lüftungskonzept. Hierbei wird die kühle Außenluft in der Nacht vor allem in den Sommermonaten dazu genutzt, um Bauteile mit großer Wärmespeicherfähigkeit abzukühlen, um sie tagsüber als „Wärmepuffer“ nutzen zu können.

Nachtstrom

In der Regel wird nachts am wenigsten Strom benötigt und verbraucht. Deswegen bieten Energieversorgungsunternehmen zu dieser Zeit ihren Strom häufig besonders günstig an. Verwendet wird das Angebot z.B. zum Aufladen der Nachtspeicherheizung.

Nachunternehmer

Handwerker und Bauunternehmen, welche vom Bauherrn beauftragt wurden, können bestimmte Ausführungen von Teilleistungen auch an Dritte weitergeben. Diese werden auch als Nachunternehmer bezeichnet. Der Bauherr hat dabei keine vertragliche Beziehung zu diesen Subunternehmern. Sein Vertragspartner bleibt ausschließlich das beauftragte Hauptunternehmen.

Naturstein

Alle Gesteine, die sich in der Natur wiederfinden, werden allgemein als Natursteine bezeichnet. Wird der Stein für den Einsatz am Haus behauen oder gesägt, so wird er zum Naturwerkstein. Verwendet werden diese Steine u.a. bei Fensterbänken, Marmorböden, Terrassen oder Gartenmauern. Anhand ihrer Entstehungsart werden die Natursteine unterschieden in beispielsweise Erstarrungsgesteine oder Ablagerungsgesteine.

Nebenkosten

Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: Grunderwerbssteuer (3,5 - 6,5 %), Notar- und Grundbuchgebühren (2,5 %) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0 % zzgl. MwSt.). Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Belastung zu berücksichtigen.

Nebenleistungen

Nebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren.

Negativbescheid

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.

Negativbescheinigung

Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.

Negativerklärung

Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Dies könnte beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes der Fall sein. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.

Nettogrundfläche

Dies ist bei einem Gebäude die Summe aller nutzbaren Grundflächen, also den Flächen zwischen Wänden, Stützen, Pfeilern etc. Ebenfalls dazu gehören freiliegende Installationen und fest eingebaute Gegenstände. Die Nettogrundfläche ist unterteilt in Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche.

Neubau-Feuchte

Nicht nur alte Gemäuer, sondern auch Neubauten sind von Feuchte und der damit verbundenen Schimmelbildung betroffen. Häufig ist der Grund ein zu kurzes und nicht ordnungsgemäßes Abtrocknen der bebauten Räume. Denn schließlich ist Wasser Bestandteil von fast jedem Baustoff. Auch nasse Wände (z.B. durch einen Rohrbruch) oder Lecks am Dach bzw. der Fassade können Ursachen für Neubau-Feuchte sein. Der Bauherr sollte daher vor der Schlüsselübergabe genauestens überprüfen, ob sich mögliche feuchte Stellen im Gebäude „verstecken“ und, falls ja, das Bauunternehmen zur Beseitigung auffordern.

Nichtabnahmeentschädigung

Werden zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung - die Nichtabnahmeentschädigung - ausgleichen.

Niedertemperaturheizung

Mit diesem Begriff wird ein auf niedrige Vorlauftemperaturen abgestimmtes Heizungssystem bezeichnet. Auf diese Weise kann die Wärme wirtschaftlicher bereitgestellt werden. Häufig werden diese Heizsysteme in Kombination mit Brennwertkesseln oder Wärmepumpen verwendet, damit sich die Temperaturen effektiver regeln lassen.

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