Rund um
den Hausbau

F.

Frischluft-Zufuhr

In einem Passivhaus erfolgt die Frischluft-Zufuhr durch ein kontrolliertes Lüftungssystem. Nur so kann garantiert werden, dass das Passivhaus nur so viel Wärme nach Außen verliert wie es selbständig auch wieder gewinnen kann. Lässt man im Winter beispielsweise das Fenster stundenlang offenstehen, kann das Passivhaus nicht von alleine eine angenehme Durchschnittstemperatur halten und es muss zugeheizt werden.

Frostgrenze

Das maximale Eindringen des winterlichen Frostes in den Boden gibt die Frostgrenze an. Diese ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Klima, Wassergehalt und Bodenart. In unseren Breitengraden liegt die Frostgrenze bei 0,80 bis 1,50 Meter – soll heißen, Fundament und Bodenplatte des Hauses sowie Rohrleitungen sollten sicherheitshalber tiefer liegen, damit es durch Bodenbewegungen zu keinen Schäden kommt.

Fundament

Das Zwischenstück von Bauwerk und Baugrund bildet das Fundament. Es hat die Aufgabe, die Last des Hauses so auf den Grund zu übertragen, dass die Tragfähigkeit nicht überfordert wird. Dazu dienen Elemente wie Platten, Pfählen oder Steine. Das gängigste Fundaments-Material ist heutzutage der Stahlbeton.

Fußbodenheizung

Früher ein eher seltener Luxus, heute bei vielen Hausbesitzern nicht mehr wegzudenken: die Fußbodenheizung. Über eine zentrale Heizungsanlage wird Warmwasser unterhalb des Fußbodens geführt. Besonders Keramik- und Natursteinböden können diese Wärme schnell aufnehmen und lange speichern. Aber auch unter Parkett, Laminat und Teppichböden sind warme Füße möglich, insofern ein fachmännischer Einbau gewährleistet ist. Neben der Warmwasser-Fußbodenheizung erfreut sich das Modell der Elektro-Fußbodenheizung immer größerer Beliebtheit.

Förderung des Wohneigentums

Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.

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