Rund um
den Hausbau

U.

U-Wert

Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Dieser Kennwert beschreibt die Wärmemenge in Watt, die pro Quadratmeter bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin durch ein Bauteil zur kälteren Seite hin abfließt.

Ueq-Wert

Der Ueq-Wert ist ein Kennwert für verglaste Flächen. Er berücksichtigt den UF-Wert, den g-Wert und solare Wärmegewinne entsprechend der Himmelsrichtung.

UF-Wert

Der UF-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient eines Fensters. Er wird flächengewichtet aus dem U-Wert der Verglasung und des Rahmens bestimmt.

Umschuldung

Bei einer Umschuldung wird für eine Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt. Nach Ablauf der Zinsbindung ist dies völlig unproblematisch und kostengünstig. Während der Zinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

V.

Variabler Zins

Sollzinssatz, der während der Laufzeit des Darlehens jederzeit einseitig durch den Darlehensgeber geändert werden kann. Die Zinsen werden also nicht für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Häufig ist die Anpassung an einen Index (z. B. EURIBOR) gekoppelt.

Variables Darlehen

Bei einem variablen Darlehen wird der Zinssatz alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgeführt werden.

Verbrennungswärme

Da Passivhäuser wesentlich weniger Heizwärme benötigen als konventionelle Neubauten, kann die benötigte Restwärme mit erneuerbaren Energieträgern auch im Bereich der Verbrennungswärme realisiert werden, zum Beispiel mit Pelletheizungen.

Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Vermögensbildungsgesetz

Gesetz, mit dem die Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Diese werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je nach Anlageart öffentlich gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen

Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweist.

Vertikalabdichtung

Die Vertikalabdichtung schützt die Kellermauern vor Feuchtigkeit aus dem Erdreich.

Vorfinanzierungskredit

Wer einen Bausparvertrag hat, jedoch schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, kann einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Mit Zuteilung wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.

Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer aufkommen muss.

Vorfälligkeitsschutz

Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann man - sofern die Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen.

Vorschaltdarlehen

Hypothekendarlehen mit kurzer Zinsfestschreibung (ca. zwei Jahre), welches vom Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden kann, um beispielsweise bei gesunkenen Zinsen einen längerfristigen Vertrag abzuschließen. Daher eignen sie sich vor allem zur Überbrückung von Hochzinsphasen. Allerdings sind sie auch teurer als normale Festzinsdarlehen.

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