Rund um
den Hausbau

W.

Wegerecht

Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.

Wertermittlung

Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und der Beleihungswert einer Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche).

Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.

Wirkungsgrad

Der Wirkungsgrad ist der Quotient aus der nutzbaren abgegebenen Arbeit und der zugeführten Brennstoffenergie. Im rechtslaufenden Wärmekraftprozess, also bei der Zuführung von Wärme zur Erzeugung mechanischer Energie, wird die theoretische Obergrenze des Wirkungsgrades durch den Carnot Wirkungsgrad gegeben. Der Carnot Wirkungsgrad ergibt sich aus der Temperaturdifferenz des Wärmeträgermediums im Anfangs- und Endstadium bezogen auf seine Anfangstemperatur. Aus diesem Grund liegt der Carnot-Wirkungsgrad prinzipiell immer unter 100 Prozent.

Bei elektrochemischen Verfahren, also zum Beispiel bei der Brennstoffzelle, ist die Stromerzeugung kein Wärmekraftprozess und sie unterliegt folglich auch nicht der Wirkungsgradbegrenzung. In Brennstoffzellen wird die chemische Energie der Brennstoffkomponenten direkt in elektrische Energie umgesetzt. Wirkungsgradangaben beziehen sich dann in der Regel auf Strom und/oder Wärme.

Der Wirkungsgrad von Solaranlagen berechnet sich aus der angegebenen Nutzleistung in Bezug auf den einfallenden Strahlungsfluss.

Wohnfläche

Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.

  • 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
  • 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
  • max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören

Nicht anrechenbare Flächen: Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.

Wohnrecht

Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

Wohnungsbauförderung

Vermieter profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).

Wohnungseigentumsgesetz

Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.

Wohnwirtschaftliche Zwecke

Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch ist mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.

Wärmebrücken

Wärmebrücken sind Baustellen, deren wärmetechnisches Verhalten vom Regelbauteil abweichen. Es gibt geometrische und materialbedingte Wärmebrücken. Dadurch, dass Wärmebrücken örtlich tiefere Oberflächentemperaturen erzeugen wird die Entstehung von Schimmelpilzen befördert. Beim Bau eines Passivhauses ist zu beachten, dass es wärmebrückenfrei ausgeführt wird.

Wärmedurchgangskoeffizient

Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) beschreibt die Güte der Wärmedämmung. Er wird als Maßeinheit für den Wärmeverlust in Bauteilen verwendet und wird angegeben in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K). Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung.

Wärmepumpe

Maschine, die unter Energieaufnahme einem auf niedrigem Temperaturniveau stehenden Wärmereservoir (z.B. Außenluft) Wärme entzieht und diese auf höherem Temperaturniveau nutzbar macht.

Wärmerückgewinnung

Nur mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung kann die Lüftung in einem Passivhaus funktionieren. Ziel ist dabei die Reduzierung des Primärenergiebedarfs. In einem Wärmetauscher gibt die Abluft deshalb 90 Prozent ihrer Wärme an die Zuluft ab.

Wärmeträger

Wärmeträger sind Flüssigkeiten oder Luft mit der Aufgabe, Wärme vom Kollektor zum Speicher zu transportieren. In Solaranlagen wird hierfür meistens ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel verwendet, damit der Kollektor im Winter nicht einfriert.

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