
Rund um
den Hausbau
J.
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Der Jahres Primärenergiebedarf umfasst zum einen den Energieinhalt der Brennstoffe und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren. Zum anderen wird zum Jahres-Primärenergiebedarf auch die Energiemenge einbezogen, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe erforderlich ist. Die Primärenergie wird als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie zum Beispiel die CO2-Emission, herangezogen, weil bei dieser Kenngröße der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung berücksichtigt wird. Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Hauptanforderung in der Energiesparverordnung.
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Hiermit ist die Kenngröße des jährlichen Wärmebedarfs eines Gebäudes gemeint. Es handelt sich um die Energie, welche Jahr für Jahr von der heizungstechnischen Anlage zur Beheizung bereitzustellen ist. Die Warmwasserbereitung zählt dabei nicht mit hinein.
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Dieser, nicht ganz leicht über die Lippen gehende, Begriff gibt laut Energieeinsparverordnung an, wie viel Energie während eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasser benötigt wird. Abhängig von Nutzfläche und Volumen eines Gebäudes ist ein zulässiger Höchstwert vorgegeben. Die größte Komponente beim Jahresprimärenergiebedarf ist die Jahresheizwärme.
Z.
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In einem Passivhaus wird ein zentrales Lüftungssystem verwendet, das im gesamten Haus für eine kontrollierte Wohnraumentlüftung sorgt. Das Lüftungssystem führt frische, vorgewärmte Luft zum Beispiel über das Wohn- oder Schlafzimmer in das Haus hinein. Von dort wird die Luft dann in die anderen Zimmer verteilt. Die Abluft wird von sogenannten Wärmeübertragern nach draußen geleitet. Aus der Abluft wird zuvor jedoch die Wärme für das Passivhaus gewonnen.
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Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Sollzinssatz.
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(= Zinsfestschreibung) Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Sollzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung kann das Kreditinstitut gewechselt oder der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden.
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Bei einem Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.
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Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Darunter fallen beispielsweise Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
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Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.
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Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.
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Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.



