Rund um
den Hausbau

B.

Baujahr

Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Bei total zerstörten Gebäuden hingegen gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Baulast

Diesen Begriff findet man im Bauordnungsrecht. Er bezeichnet in den meisten deutschen Bundesländern eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Dies bedeutet, auf dem eigenen Grundstück bestimmte Vorgänge zu dulden. Das kann das Durchfahrtsrecht des Nachbarn, das Aufstellen von Telegrafenmasten oder das Dulden von Nachbars Scheune sein. Festgehalten wird all dies im Baulastenverzeichnis.

Bauleistungsbeschreibung

Der Traum vom Eigenheim kostet Zeit, handwerklichen Aufwand – und eben auch Geld. Damit der Bauherr gerade bei Letzterem nicht den Überblick verliert, sind in diesem Dokument alle vertraglichen Leistungspflichten des Bauträgers detailliert beschrieben. Dazu gehören z.B. die zu verwendenden Baumaterialien ebenso wie der Wunsch nach Fliesen im Badezimmer. Soll heißen: was genau beschrieben wurde, muss von der Baufirma auch gewährleistet werden und was in der Beschreibung fehlt, darauf hat der Bauherr im Nachhinein auch keinen Anspruch. Somit ist die Bauleistungsbeschreibung ein enorm wichtiges Dokument zwischen Bauherr und Bauunternehmen und sollte zur Kontrolle zusätzlich einem Experten vorgelegt werden.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

Bauleitung

Die Bauleitung überwacht und leitet eine Baustelle oder einen Teil der Baustelle und ist somit für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bauarbeiten (zeitlicher Ablauf, eingesetzte Materialien, Sicherheit u.a.) verantwortlich. Bei etwas kleineren Bauvorhaben wie z.B. dem Einfamilienhaus übernimmt die Bauaufsicht häufig der beauftragte Architekt.

Baumängel

Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten Bauherren bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.

Baumängel

Niemand wünscht sie sich, aber sie treten auf: die Baumängel. Solche Fehler im Handwerk sollten schnell erkannt und behoben werden – schon allein deswegen sollten die Bauherrn während der Baumaßnahmen regelmäßig auf der Baustelle vorbeischauen. Ebenso ist eine detaillierte Baubeschreibung für die Handwerker von Vorteil, damit nach Fertigstellung von z.B. den Badfliesen oder der Heizungsanlage kein böses Erwachen folgt. Ebenso ist eine unabhängige Qualitätskontrolle durch einen Bausachverständigen empfehlenswert. Kommt es dennoch zu einem Mangel, sollte dieser durch die Baufirma behoben werden.

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der Finanzierung.

Baunebenkosten*

Nicht selten unterschätzt, aber stets vorhanden: (LINK) Baunebenkosten (LINK) können bis zu 20 % der gesamten Baukosten ausmachen. Dazu zählen u.a. das Honorar für den Architekten, die Grunderwerbsteuer, Gebühren sowie eventuelle Erschließungskosten für das Grundstück.

Bauordnung

Die Bauordnung wird auf Landesebene festgelegt. Neben dem Verfahren der Baugenehmigung werden auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen geregelt.

Bauspardarlehen

Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Der Bausparer spart je nach Tarif 40 % bis 50 % der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung des Grundstücks durch Bauspardarlehen nicht mehr als 80 % seines Beleihungswerts betragen darf.

Bausparen

Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Zwecke ein Darlehen zu erhalten. Nach Abschluss eines Bausparvertrags ist der Bausparer verpflichtet, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach der Ansparphase erwirbt er das Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Förderung durch die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen bleibt das Bausparen eine beliebte Möglichkeit der Immobilienfinanzierung.

Bausparguthaben

Summe der in einem Bausparvertrag bereits angesparten Bausparbeiträge inklusive der Zinsen.

Bausparkasse

Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. (Gesetz über Bausparkassen § 1.1)

Bausparsumme

Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Er setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Von der Bausparsumme hängt unter anderem die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbeitrags ab.

Bauspartarif

Im jeweiligen Bauspartarif ist festgelegt, wie hoch die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und der Darlehenszins sind. Auch ist hier die Gebühr festgeschrieben, die bei Abschluss des Vertrags fällig wird. Bausparkassen bieten meist verschiedene Tarife an.

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Ansparen der Bausparsumme ein Bauspardarlehen erhalten kann.

Baustrom

Da ein Neubau noch keinen Stromanschluss besitzt, für die Bauarbeiten jedoch eben dieser Strom dringend benötigt wird, sorgt der Bauunternehmer mittels eines errichteten Baustromverteilers für die Stromzufuhr auf der Baustelle.

Bauträger

Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke. Auf diesen errichtet das Unternehmen Immobilien, welche es nach Fertigstellung verkauft.

Bauträgermodell

Konzept, bei welchem noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Dadurch können steuerliche Förderungen ausgenutzt werden.

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