Rund um
den Hausbau

J.

Jahres-Primärenergiebedarf

Der Jahres Primärenergiebedarf umfasst zum einen den Energieinhalt der Brennstoffe und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren. Zum anderen wird zum Jahres-Primärenergiebedarf auch die Energiemenge einbezogen, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe erforderlich ist. Die Primärenergie wird als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie zum Beispiel die CO2-Emission, herangezogen, weil bei dieser Kenngröße der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung berücksichtigt wird. Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Hauptanforderung in der Energiesparverordnung.

Jahresheizwärmebedarf

Hiermit ist die Kenngröße des jährlichen Wärmebedarfs eines Gebäudes gemeint. Es handelt sich um die Energie, welche Jahr für Jahr von der heizungstechnischen Anlage zur Beheizung bereitzustellen ist. Die Warmwasserbereitung zählt dabei nicht mit hinein.

Jahresprimärenergiebedarf

Dieser, nicht ganz leicht über die Lippen gehende, Begriff gibt laut Energieeinsparverordnung an, wie viel Energie während eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasser benötigt wird. Abhängig von Nutzfläche und Volumen eines Gebäudes ist ein zulässiger Höchstwert vorgegeben. Die größte Komponente beim Jahresprimärenergiebedarf ist die Jahresheizwärme.

U.

U-Wert

Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Dieser Kennwert beschreibt die Wärmemenge in Watt, die pro Quadratmeter bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin durch ein Bauteil zur kälteren Seite hin abfließt.

Ueq-Wert

Der Ueq-Wert ist ein Kennwert für verglaste Flächen. Er berücksichtigt den UF-Wert, den g-Wert und solare Wärmegewinne entsprechend der Himmelsrichtung.

UF-Wert

Der UF-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient eines Fensters. Er wird flächengewichtet aus dem U-Wert der Verglasung und des Rahmens bestimmt.

Umschuldung

Bei einer Umschuldung wird für eine Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt. Nach Ablauf der Zinsbindung ist dies völlig unproblematisch und kostengünstig. Während der Zinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

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