Rund um
den Hausbau

O.

Oberflächenrisse*

Text fehlt

Oberflächentemperatur

Das ist die Temperatur, die an der Oberfläche eines Körpers herrscht und somit von außen sicht- bzw. messbar ist. Will man Prozesse der Wärmeübertragung zwischen 2 Oberflächen oder der Oberfläche und der Körperumgebung beschreiben, so spielt die Oberflächentemperatur eine wichtige Rolle. So können mit Hilfe dieser Gradangabe z.B. Wärmebrücken lokalisiert werden, welche Hinweise auf feuchte Stellen und eventuellen Schimmelbefall geben.

Oberflächenwasser*

Teiche, Seen oder Flüsse sind oberirdische Gewässer. Deren Wasser wird folglich auch als Oberflächenwasser bezeichnet. Auch Niederschlag, der oberirdisch abfließt, gehört dazu. Die Versiegelung der Landschaft führt mittlerweile zu erheblichen Problemen bei der Abführung des Oberflächenwassers. So kommt es bei Häusern ohne Drainage sowie in der Nähe eines Hangs schnell zu überfluteten Kellern. Selbst wenn das Wasser nicht direkt ins Gebäude eindringt, kann das Mauerwerk von außen durchfeuchtet werden (siehe auch Drainage).

Objektbeschränkung

Jeder Steuerpflichtige kann die staatliche Grundförderung für Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Allerdings ist diese Förderung grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Förderung folglich für zwei Objekte in Anspruch nehmen.

Offene Bauweise

Im Bebauungsplan kann unter offener und geschlossener Bauweise unterschieden werden. Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzel- oder Doppelhäuser zählen dabei zur offenen Bauweise. Die Länge der Hausformen darf demnach nicht mehr als 50 Meter betragen. Auch tunnelartige Bauwerke in einer Baugrube zählt der Fachmann zur offenen Bauweise.

Offene Immobilienfonds

Bei offenen Immobilienfonds erwirbt der Anleger unmittelbares gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichert sich das Know-how erfahrener Manager, denen er Erwerb und Betreuung rentabler Objekte anvertraut. Die Geldinstitute können die Immobilienzertifikate unbeschränkt ausgegeben, wobei es abhängig von Angebot und Nachfrage bei der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile ständige Änderungen geben kann.

Offenporig

Holzarten wie beispielsweise Eiche haben von Natur aus große Poren. Wird dieses Holz als Baustoff verwendet und beschichtet, kann dies entweder mit einer geschlossen-porigen Lackierung geschehen (die Poren werden gefüllt und die Oberfläche glatter) oder mit einer offenporigen Lackierung. Bei dieser werden die Poren nicht ganz ausgefüllt und bleiben sichtbar.

Organische Dämmstoffe

Als organische Dämmstoffe bezeichnet man natürliche Dämmmaterialien zum Beispiel aus Kork, Sägespänen oder Zellulose. Aber auch expandierte Polystyrol- oder Polyurethanhartschäume werden zu den organischen Dämmstoffen gezählt.

Ortbeton

Ein bisschen sagt es hier schon der Name: Ortbeton ist Beton, welcher direkt auf der Baustelle vor Ort als Frischbeton verwendet und verarbeitet wird. Er wird in flüssiger Form gebraucht und muss anschließend erhärten, bevor weiter gearbeitet werden kann. Besonders bei größeren Flächen wie dem Fundament wird Ortbeton eingesetzt.

Ortgang

Bei den meisten Dachformen werden Ortgänge benötigt. Diese bilden am Giebel des Daches den seitlichen Abschluss. Der Ortgang muss in aller Regel geschlossen werden, was häufig sogenannte Ortgangziegel übernehmen. Diese Ziegel ermöglichen durch ihre Form einen sauberen, optisch ansprechenden Abschluss.

W.

Wegerecht

Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.

Wertermittlung

Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und der Beleihungswert einer Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche).

Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.

Wirkungsgrad

Der Wirkungsgrad ist der Quotient aus der nutzbaren abgegebenen Arbeit und der zugeführten Brennstoffenergie. Im rechtslaufenden Wärmekraftprozess, also bei der Zuführung von Wärme zur Erzeugung mechanischer Energie, wird die theoretische Obergrenze des Wirkungsgrades durch den Carnot Wirkungsgrad gegeben. Der Carnot Wirkungsgrad ergibt sich aus der Temperaturdifferenz des Wärmeträgermediums im Anfangs- und Endstadium bezogen auf seine Anfangstemperatur. Aus diesem Grund liegt der Carnot-Wirkungsgrad prinzipiell immer unter 100 Prozent.

Bei elektrochemischen Verfahren, also zum Beispiel bei der Brennstoffzelle, ist die Stromerzeugung kein Wärmekraftprozess und sie unterliegt folglich auch nicht der Wirkungsgradbegrenzung. In Brennstoffzellen wird die chemische Energie der Brennstoffkomponenten direkt in elektrische Energie umgesetzt. Wirkungsgradangaben beziehen sich dann in der Regel auf Strom und/oder Wärme.

Der Wirkungsgrad von Solaranlagen berechnet sich aus der angegebenen Nutzleistung in Bezug auf den einfallenden Strahlungsfluss.

Wohnfläche

Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.

  • 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
  • 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
  • max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören

Nicht anrechenbare Flächen: Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.

Wohnrecht

Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

Wohnungsbauförderung

Vermieter profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).

Wohnungseigentumsgesetz

Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.

Wohnwirtschaftliche Zwecke

Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch ist mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.

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