Wo darf man einen Bungalow bauen?

Ebenerdiges Bauen gilt weiterhin als besondere Bauweise für den Traum von den eigenen vier Wänden. Welche Besonderheiten diese Bauweise bei der Umsetzung Ihres Hausbau-Projektes mit sich bringt, erfahren Sie bei hier rund um den Bungalow.

Hausbau-Infos

Wie liest man einen Bebauungsplan?

Neben etlichen Entscheidungen, wie Baufinanzierung, Grundstückssuche und Haustyp kommt noch der Bebauungsplan dazwischen. Grundsätzlich gibt der Bebauungsplan vor, wie und ob das jeweilige Grundstück bebaut werden darf. Aber der sogenannte B-Plan hält weitere Überraschungen für Sie als Bauherr bereit. Denn neben der grundsätzlichen Frage, ob das Grundstück bebaut werden darf, beinhaltet der Bebauungsplan Vorgaben zu Baulinien, Baugrenzen, Bebauungstiefen, zur Bauweise als auch zur Grundflächen- und Geschossflächenzahl Ihres Eigenheims. Darüber hinaus, individuelle Angaben zum Dachtypen, Haustypen, Verwendung bestimmter Materialien oder sogar Fassadenfarbe von der jeweiligen Gemeinde des Grundstücks. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem B-Plan um eine verbindliche Bauleitplanung laut Baugesetzbuch (BauGB) handelt.

Um den Bebauungsplan richtig lesen zu können, sollten Sie sich vorab mit verschiedenen Abkürzungen als auch Begrifflichkeiten vertraut machen. Denn diese geben Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen. Informationen rund um den Bebauungsplan erhalten Sie hier.

Ihr B-Plan, die verbindliche Bauleitplanung – Hier können Sie ebenerdig Bauen!

Der erste Anhaltspunkt sind die Grundflächen- als auch Geschossflächenzahl und Vollgeschosse. Wenn diese Angaben einen Bungalow nicht ausschließen, können Sie dieses Grundstück weiterhin in Betracht ziehen. Denn die Grundflächenzahl (GRZ) gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie viel Fläche Sie bebauen dürfen. Dabei ist zu beachten, dass die Grundfläche mit der Wohnfläche eines Bungalows übereinstimmt, da sich beim Bungalow alles auf einer Ebene befindet.

Bei einem Grundstück mit 600 Quadratmetern und einer Grundflächenzahl von 0,3 dürfen Sie 180 Quadratmeter Grundfläche bebauen.

Bungalow 92

Alles auf einer Ebene – ungezwungen leben ohne Hindernisse

90 m²

Bungalow 110

Der Bungalow mit dem charmanten Walmdach – stufenlos glücklich sein

108 m²

Bungalow 131

Der massive Bungalow für Familien, die sich Flexibilität wünschen

130 m²

Während Ihnen die Geschossflächenzahl (GFZ) in Hinblick auf eine ebenerdige Bauweise ebenso Aufschluss über die Wohnfläche Ihrer eigenen vier Wände gibt. Deshalb fällt die Geschossfläche erfahrungsgemäß höher aus als die Grundfläche. Anders als bei anderen Haustypen umfasst ein Bungalow nur eine Ebene beziehungsweise ein Vollgeschoss. Weshalb Sie bei einem Bungalow die Grundflächenzahl für die Wohnfläche zu berücksichtigen haben. Das bedeutet für Sie als Bauherr, dass Sie mit Ihrer Wohnfläche unter der errechneten Geschossfläche liegen müssen, um laut Bebauungsplan einen Bungalow zu bauen.

Mit einer Geschossflächenzahl von 0,4 und einem Grundstück von 600 Quadratmetern beträgt die Geschossfläche 240 Quadratmeter, während die Grundfläche selbst nur 180 Quadratmeter umfasst.

Daran anknüpfend gibt der Bebauungsplan Ihnen auch die Vollgeschosse vor, beispielsweise kann ein Bungalow gebaut werden, wenn im B-Plan max. I oder II Vollgeschosse vorgesehen sind. Aber der Bungalow wird durch die Vorgabe von II oder III Vollgeschossen gänzlich ausgeschlossen.

Hinweis: Die Definition von Vollgeschossen ist in der Landesbauordnung (LBO) festgehalten.

Der Bebauungsplan teilt sich in eine Planzeichnung Teil A und einen textlichen Teil B, der zur Umsetzung des B-Plans beiträgt. In Teil A ist die Baugrenze als auch die Baulinie eingezeichnet, daran können Sie als Bauherr erkennen, bis wohin Sie bauen dürfen und woran Sie bauen müssen.

  • Baugrenze: bis zu dieser Linie darf gebaut werden
  • Baulinie: an diese Linie muss gebaut werden
Mit Town & Country Haus bauen und ein geeignetes Grundstück für Ihren Bungalow finden.

Vom Grundstück bis zum Traumhaus

  • Kostenkontrolle schon bei der Planung und transparente Baunebenkosten
  • Baugrundgutachten durch ein geologisches Institut und TÜV-geprüfte Bau- und Montagevorschriften
  • Professioneller Grundstückssuchservice und Grundstücksdatenbank

Gratis Hausbau-Infos

Im textlichen Teil B können Sie wiederum Informationen rund um die Gestaltung Ihres Dachs erhalten. Darin werden Form, Neigung und eventuell Vorgaben zur Farbe festgehalten. Folgende Dachformen stehen bei Town & Country Haus zur Auswahl: Pultdach, Satteldach, Walmdach und Zeltdach. Darüber hinaus sollten Sie die vorgegebene Trauf- sowie Firsthöhe des Bebauungsplans für die Planung Ihres Eigenheims berücksichtigen. Denn nur unter Einhaltung aller Vorgaben, können Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen.

Um Ihr Eigenheim nach Ihren Vorstellungen zu bauen, können Sie einen von mehr als 300 Town & Country Partnern für Fragen rund um Ihren Hausbau hinzuziehen. Wir als Deutschlands meistgebautes Markenhaus stehen Ihnen mit Rat und Tat für die Realisierung Ihres Lebenstraums zur Seite, ob beim Lesen und Verstehen des Bebauungsplans Ihres Grundstücks, bei der Berechnung Ihrer Baufinanzierung und natürlich beim Bau Ihres Eigenheims.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen an!

Ihre Angaben
Datenschutzerklärung