
Rund um
den Hausbau
B.
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Eine Bauwesenversicherung wird heutzutage als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Diese Versicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
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In einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden sind. Er beinhaltet z. B. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.
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Da nicht überall und willkürlich bebaut werden darf, entwickeln Vertreter von Städten und Gemeinden in Eigenverantwortung Pläne für die Bebauung eines Baugebietes. Diese Bebauungspläne müssen öffentlich für jeden Bewohner des Ortes einzusehen sein. Des Weiteren werden diese Pläne unter Berücksichtigung der Landesbauordnung und den Bundesgesetzen entworfen. Somit unterscheiden sich Bebauungspläne zwischen den einzelnen Bundesländern und enthalten verschiedenste Vorgaben für die Bauherren und Architekten.
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Die beheizte Wohnfläche kann nach § 44 Abs.1 der II. Berechnungsverordnung für den preisgebundenen Wohnraum berechnet werden. Die beheizte Wohnfläche ist in der Regel kleiner als die nach physikalischen Gesichtspunkten ausgerechnete Gebäudenutzfläche laut Energiesparverordnung. Grund dafür ist, dass bei der beheizbaren Wohnfläche nur die wirklich genutzten Flächen innerhalb einer Wohnung berechnet werden.
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Das beheizte Gebäudevolumen (Ve) ist das Volumen, das von der wärmeübertragenden Umfassungs- oder Hüllfläche umschlossen ist. Es wird anhand von Außenmaßen berechnet und schließt mindestens alle Räume eines Gebäudes ein, die direkt oder indirekt durch Raumverbund bestimmungsgemäß beheizt werden. Aus diesem Grund umfasst das beheizte Gebäudevolumen entweder das gesamte Haus oder nur entsprechend beheizte Räume.
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Kies, also grobkörniger Sand, stellt als Lockersediment einen wichtigen Rohstoff für die Bauwirtschaft dar. Verwendet wird er hauptsächlich als Zuschlagstoff in Beton und als Schüttmaterial. Kies eignet sich ebenfalls als Filterschicht bei feuchten Untergründen sowie zur Verhinderung von aufsteigender Bodenfeuchte.
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Gemeint sind die auf ein Bauwerk einwirkenden Kräfte wie Wind-, Schnee- oder Verkehrslast. Auch das eigene Gewicht und Temperaturänderungen versteht der Baustatiker als Belastungen.
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Die zu finanzierende Immobilie wird in den meisten Fällen als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Mit dieser so genannten Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts.
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Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert - also beliehen - wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beispiel: Eine Immobilie kostet 300.000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270.000 Euro (Sicherheitsabschlag 10 %). Bei einem Darlehen in Höhe von 150.000 Euro beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 56 %.
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Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.
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Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.
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Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren Verkauf jederzeit erzielt werden kann.
Beleihungswert = Verkehrswert - Sicherheitsabschlag
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Bei einer Bemusterung müssen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden, wie Ihre Immobilie ausgestattet sein soll. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe - jedes Detail wird bei einer Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin steht der tatsächliche Kaufpreis fest, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Preis in die Höhe treiben.
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Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a. bzw. 0,25 % monatlich.
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Dieser Baustoff darf bei nahezu keinem Bauvorhaben fehlen. Beton wird aus einem Zement-Wasser-Gemisch hergestellt und häufig zur besseren Verarbeitung noch mit Zusatzmitteln „verfeinert“. Die Geschichte dieses Baustoffes reicht zurück bis zu den alten Römern, die für ihre Bauwerke ebenfalls Beton herstellten und verwendeten. Ein wesentlicher Vorteil des Gemisches ist seine hohe Druckfestigkeit.
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Hierbei handelt es sich um künstlich geformte Steine, welche als Baustoffe zur Herstellung geneigter Dächer dienen. Hergestellt werden die Steine maschinell und bestehen aus Zement, klassiertem Sand, Wasser sowie Farbpigmenten an der Außenseite.
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Kosten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt einer Immobilie, z. B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge, Reparaturen.
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Werden Beton und Stahl miteinander verbunden, so spricht man im Stahlbetonbau auch von einer Bewehrung. Diese Verbindung sorgt für eine höhere Druckfestigkeit des Betons und schränkt damit die Rissbildung am Bauteil ein. Die Bauteile sind in Folge dessen wesentlich belastbarer.
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Mit der Bewertungszahl soll eine gerechte Zuteilungsreihenfolge bei Bausparverträgen gewährleistet werden. Hierbei werden Faktoren wie die Dauer und die Höhe der Sparleistungen berücksichtigt. Die Bausparkassen wenden bei der Ermittlung jedoch unterschiedliche Verfahren an, was eine Berechnung für den Bausparer nahezu unmöglich macht. Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, muss die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl erreicht werden.
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Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: So können dem Mieter umlagefähige Bewirtschaftungskosten in Rechnung gestellt werden (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.). Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten muss der Vermieter hingegen allein tragen (z. B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).



