
Rund um
den Hausbau
L.
-
Als Teil des Bauantrages setzt sich der Lageplan gemäß Deutscher Bauordnung aus einem schriftlichen und einem gezeichneten Teil zusammen. Im schriftlichen Teil wird das Baugrundstück beschrieben, der Bauherr benannt sowie Nachbargrundstücke aufgezeigt. Auch diverse Flächenzahlen werden aufgeführt. Im zeichnerischen Teil findet sich der Umriss des Gebäudes wieder und fügt dieses grafisch in seine Umgebung ein. Auch die Form des Daches sowie Abstandsflächen werden in diesem Teil dargestellt. Erstellt wird der Lageplan von einem vereidigten Fachmann auf Grundlage der amtlichen Katasterkarte.
-
Als Laibung wird die senkrechte Schnittfläche in einem Mauerwerk verstanden, welche die Wandfläche zwischen Fensterrahmen und der Außenseite von Innen- oder Außenwand bildet. Falls der Fensterrahmen nicht in einer Front mit der Außenwand abschließt, muss am unteren Teil der Laibung eine Fensterbank angebracht werden.
-
Diese Größenangabe ist im Bereich der Physik beheimatet. Der Lambda-Wert gibt an, welche Leitfähigkeit ein bestimmtes Baumaterial aufweisen kann. Je schneller dabei Wärme transportiert wird, desto höher und damit schlechter fällt dieser Wert aus. Schließlich soll die Wärme so lange wie möglich im Haus gehalten werden. Während beispielsweise Styropor einen niedrigen Lambda-Wert hat, leitet Kupfer Wärme um ein Vielfaches schneller ab.
-
Die Landesbauordnung besteht in jedem Bundesland aus Gesetzen, welche die Durchführung von Bauvorhaben regeln. Sie umfasst die Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und Abbruch von Gebäuden. Mit dieser Bauordnung sollten mögliche Gefahren hinsichtlich Standfestigkeit, Feuersicherheit oder Belüftung abgewehrt werden sowie die Belange von Straßenverkehr, Sozialpflege und die Festlegung von öffentlichen Pflichten gewahrt werden. Zur Durchsetzung dienen zahlreiche Verordnungen und Ortsbausatzungen.
-
Buntlacke und Farben mit besonderer, geringer Pigmentierung bzw. mit färbenden, jedoch nicht deckenden Pigmenten werden als Lasur bezeichnet. Solche Anstriche sind bei allen Untergründen möglich. Am häufigsten wird eine Lasur allerdings bei Holz und Beton aufgetragen. Gerade das Holz wird dadurch vor der Witterung, UV-Licht aber auch Insektenbefall geschützt. Wer dabei auf die farblichen Aspekte verzichten möchte, für den eignet sich eine farblose Holzschutzlasur.
-
Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeit ist abhängig vom Tilgungssatz und vom Nominalzinssatz. Gerne wird der Begriff Laufzeit mit dem der Zinsbindung verwechselt. Diese beschreibt im Gegensatz zur Laufzeit lediglich den Zeitraum, für den die Zinsen fest vereinbart sind.
-
Legionellen sind Bakterien, die das Trinkwasser verunreinigen können, wenn ein Warmwassersystem unsachgemäß geplant oder installiert wurde.
-
Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vielfach die Legitimationsprüfung.
-
Alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert, können die Herstellungs- und Anschaffungskosten auch linear abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung gleich bleibend.
-
Mit Luftdichtheit ist im Allgemeinen die Gebäudedichtheit gemeint. Passivhäuser, die besonders effizient sind, müssen einen hohen Luftdichtheitsbeiwert haben, da sonst unkontrollierte Luftströmungen zu hohen Lüftungswärmeverlusten führen. Wenn ein Haus eine geringe Luftdichte aufweist, kann kein Wärmerückgewinn über eine Lüftungsanlage erfolgen und der Wohnkomfort nimmt durch Zugluft und trockene Luft ab. Leckagen können im schlimmstenfalls zu Bauschäden wie Schimmel führen.
-
Der Luftwechsel beschreibt wie oft das vorhandene Luftvolumen eines Raumes in einer Stunde ausgetauscht wird. Im Allgemeinen wird hiermit der Außenluftwechsel bezeichnet.
-
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.
-
Wesentlich für ein angenehmes Wohnempfinden ist eine ausreichende und regelmäßige Belüftung. Durch diese kann die Luftfeuchte in den einzelnen Räumen wieder ausgeglichen werden. Da die natürliche Belüftung (z.B. durch undichte Stellen am Haus) nicht ausreichend ist, sollte täglich eine manuelle Belüftung in Form von geöffneten Fenstern oder Türen erfolgen. Auch der Einsatz von Lüftungsanlagen führt zur Entlüftung. Der Vorteil dieser Anlagen ist eine gleichzeitige Senkung des Gesamtenergieverbrauches, jedoch können sich solche Apparaturen unter Umständen auch nachteilig auf die Gesundheit auswirken. In allen Räumen, in welchen Fenster oder Türen geöffnet werden können, sollte dies auch getan werden, um stets eine natürliche, gesunde Belüftung zu gewährleisten
W.
-
Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.
-
Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und der Beleihungswert einer Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche).
Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.
-
Der Wirkungsgrad ist der Quotient aus der nutzbaren abgegebenen Arbeit und der zugeführten Brennstoffenergie. Im rechtslaufenden Wärmekraftprozess, also bei der Zuführung von Wärme zur Erzeugung mechanischer Energie, wird die theoretische Obergrenze des Wirkungsgrades durch den Carnot Wirkungsgrad gegeben. Der Carnot Wirkungsgrad ergibt sich aus der Temperaturdifferenz des Wärmeträgermediums im Anfangs- und Endstadium bezogen auf seine Anfangstemperatur. Aus diesem Grund liegt der Carnot-Wirkungsgrad prinzipiell immer unter 100 Prozent.
Bei elektrochemischen Verfahren, also zum Beispiel bei der Brennstoffzelle, ist die Stromerzeugung kein Wärmekraftprozess und sie unterliegt folglich auch nicht der Wirkungsgradbegrenzung. In Brennstoffzellen wird die chemische Energie der Brennstoffkomponenten direkt in elektrische Energie umgesetzt. Wirkungsgradangaben beziehen sich dann in der Regel auf Strom und/oder Wärme.
Der Wirkungsgrad von Solaranlagen berechnet sich aus der angegebenen Nutzleistung in Bezug auf den einfallenden Strahlungsfluss.
-
Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.
- 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
- 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
- max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören
Nicht anrechenbare Flächen: Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.
-
Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.
-
Vermieter profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.
-
Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.



