
Der perfekte
Haustyp für
Ihr Traumhaus
Wer sein schlüsselfertiges Massivhaus mit Town & Country Haus bauen lässt, bekommt von Anfang an Klarheit und vor allem Rechtssicherheit durch einen ausführlichen Vertrag. Ganz wichtig für Sie als Bauherren ist auch die konkrete Zusage, wann Ihr Traumhaus wirklich fertig ist. Und genau dabei legen wir uns fest. Damit Sie und Ihre Familie all die Vorteile genießen können, die ein verbindlicher Fertigstellungstermin mit sich bringt.
Ab wann gilt ein Haus als fertiggestellt?

Seit Anfang 2018 ist im Bauvertragsrecht ein wichtiger Punkt geregelt: Im Bauvertrag muss der Fertigstellungstermin verbindlich festgehalten werden! Ist ein solcher Fixtermin nicht definitiv zu nennen, weil beispielsweise noch eine Baugenehmigung fehlt, muss zumindest eine bestimmte Bauzeit ab Baubeginn angegeben werden.
Wichtig zu wissen: Sollten diese Angaben fehlen, so ist deshalb nicht gleich der ganze Vertrag ungültig. Vielmehr muss die Bauzeit beziehungsweise der Fertigstellungstermin dann durch Auslegung des Vertrages ermittelt werden. Entstehen dabei Unklarheiten, gehen diese zu Lasten des Bauunternehmens. Im Bauvertrag zwischen Bauherr und ausführendem Unternehmen ist also genau geregelt, ab welcher Ausbaustufe zum Beispiel ein schlüsselfertiges Haus an den Besitzer übergeben wird. Grundsätzlich aber gilt ein Haus erst dann als fertiggestellt, wenn die Bauarbeiten weitgehend beendet sind und das Gebäude bezugsfertig ist. Es kommt also darauf an, ab wann eine Nutzung möglich ist – und nicht darauf, wann die sogenannte Gebrauchsabnahme stattfindet. Ein Haus gilt demnach auch dann als fertiggestellt, wenn nur noch einige Schönheitsarbeiten vorzunehmen sind oder wenn etwa der Putz noch aufgetragen werden muss. Vorausgesetzt natürlich, Sie können bereits darin wohnen. Mit einem schlüsselfertigen Haus von Town & Country können Sie sich übrigens darauf verlassen, dass Ihr Haus bei der Schlüsselübergabe wirklich fertiggestellt ist. Lediglich die Böden und die Wandverkleidungen werden dann noch von Ihnen übernommen.
Ihre Vorteile durch den verbindlichen Fertigstellungstermin
Ein verbindlicher Fertigstellungstermin schützt ganz klar die Rechte der Verbraucher. Die wirtschaftlichen Risiken werden drastisch reduziert. Denn schon bei der Finanzierung Ihres Hauses können Sie ohne die Zusatzkosten durch Bereitstellungszinsen kalkulieren.
Auch laufen Sie nicht Gefahr, doppelt Miete zahlen zu müssen. Der verbindliche Fertigstellungstermin, also der Tag, an dem Ihr neues Haus wirklich bezugsfertig ist, versetzt Sie in die Lage, zu genau diesem Datum Ihre alte Wohnung kündigen zu können.
Gleiches gilt natürlich auch für den Umzug. Nichts wäre ärgerlicher, wenn der Umzugswagen samt Möbelpackern vor der Tür steht – und Sie ihn wieder nach Hause schicken müssen, weil Sie doch erst ein paar Wochen später umziehen können. Zumindest die Anfahrtskosten müssten Sie nämlich trotz geplatztem Termin bezahlen.
Und was, wenn es doch zu Verzögerungen kommt?

In diesem unwahrscheinlichen Fall ist der Bauunternehmer verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Den müssen Sie als Bauherr allerdings nachweisen, was aber gerade im Fall einer doppelten Mietzahlung oder Zusatzkosten an ein Umzugsunternehmen nicht allzu schwierig sein dürfte.
So können beispielsweise auch mögliche Kosten für die Unterbringung in einem Hotel sowie für eine Zwischenlagerung der Möbel geltend gemacht werden, wenn das Haus nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertiggestellt ist.
Verzögert sich durch die nicht termingerecht ausgeführten Baumaßnahmen der Beginn der Tilgungszahlung für ein Darlehen, können für die Dauer des Verzugs sogar die Zinsen für das bereits abgerufene Darlehenskapital zurückverlangt werden.
Kann der verbindliche Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden, besteht sogar die Möglichkeit, Anwaltskosten und Gutachterkosten geltend zu machen. Und last but not least ist unter Umständen sogar eine Nutzungsausfallentschädigung für das nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Haus möglich.
Mit einem verbindlichen Fertigstellungstermin, der klar im sogenannten Verbraucherbauvertrag festgehalten wird, sind Bauherren rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite. Können sie zum zugesagten Termin nicht in ihr Haus einziehen, besteht die Möglichkeit auf Zahlung von Schadensersatz sowie auf die Erstattung aller dadurch anfallenden Kosten.



