
Rund um
den Hausbau
G.
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Auch als Dachgrat bekannt, so heißt eine Kante an einem geneigten Dach, welche gleichzeitig die Außenkante bildet. Hierfür müssen zwei Dachflächen aneinanderstoßen. Das Gegenstück, nämlich eine Innenecke, wird als Kehle bezeichnet. Auch bei der Metallverarbeitung spricht der Handwerker von einem Grat - einer scharfkantigen Erhöhung, welche abgeschliffen werden muss.
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Wie es der Name bereits vermuten lässt, wird so das Abwasser aus Dusche, Badewanne und Handwaschbecken bezeichnet. Momentan gelangt dieses Abwasser noch größtenteils in die Kanalisation. Zukünftig soll aber mehr und mehr das Wasser durch z.B. kleine Recyclinganlagen für eine Weiternutzung aufgearbeitet werden. Diese könnte u.a. bei der Gartenbewässerung oder der Toilettenspülung zum Einsatz kommen.
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Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.
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Alle Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirkes sind im sogenannten Grundbuch verzeichnet. Dieses Verzeichnis bezieht sich dabei auf die jeweiligen Grundstücke, bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen. Alle Eintragungen, die das Grundstück betreffen, sind im Grundbuch (was eigentlich vielmehr nur ein Grundbuchblatt ist) vermerkt.
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In dieser Abteilung des Amtsgerichts werden die Grundbücher und Grundakten geführt. Für Grundbuchauszüge und Einsichten in das Grundbuch muss man sich an das Grundbuchamt wenden.
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Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden kann.
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Bei berechtigtem Interesse kann das Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen werden. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.
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Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter am bezeichneten Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh- und Fahrtrechte.
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Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück erworben, so ist einmalig eine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Diese beträgt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bis zu 7 Prozent des eigentlichen Kaufpreises. Diese Steuer, welche jährlich ca. 1,5 Prozent des bundesdeutschen Steueraufkommens ausmacht, soll zur Stärkung der Kommunen beitragen.
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Die Grunderwerbsteuer ist eine steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 - 6,5% der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis unbebautes Grundstück bzw. Kaufpreis Grundstück mit Haus).
Grunderwerbsteuersätze nach Bundesländern (Stand: Juli 2015)
- Baden-Württemberg: 5,0 %
- Bayern: 3,5 %
- Berlin: 6,0 %
- Brandenburg: 6,5 %
- Bremen: 5,0 %
- Hamburg: 4,5 %
- Hessen: 6,0 %
- Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 %
- Niedersachsen: 5,0 %
- Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
- Rheinland-Pfalz: 5,0 %
- Saarland: 6,5 %
- Sachsen: 3,5 %
- Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Schleswig-Holstein: 6,5 %
- Thüringen: 5,0 %
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Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40 % des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.
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Diese, auch GRZ genannte, Größe gibt an, wie viel Fläche des Grundstückes bebaut werden darf. Damit kann die zuständige Gemeinde dafür sorgen, dass noch ausreichend Freifläche für Gartennutzung und Ökologie zur Verfügung steht. Festgeschrieben wird die GRZ im Bebauungsplan.
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Als Grundleitungen bezeichnet werden unterirdisch verlegte Leitungen, welche das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Grundlage für die unzugängliche und damit höchst sorgfältige Verlegung der Leitungen ist der Entwässerungsplan.
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Mit einem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen.
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Eine Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert dieser seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Die Grundschuld ist somit ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, dass heißt, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann.
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Mit der Grundschuldbestellung stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.
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Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Während die Höhe der Grundschuld meist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins erheblich vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken.
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Von den Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz. Sie wird nach einheitlichen Grundsätzen erhoben. Die Höhe hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab.
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Als Haus- und damit Grundstückseigentümer ist in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Grundsteuer zu zahlen. Die Grundlage zur Bemessung bilden meistens der Wert des Grundstückes und ein je Gemeinde individueller Hebesatz.
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Räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.