Rund um
den Hausbau

S.

Sondernutzungsrecht

Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch werden für Gartenanteile und Kellerräume Sondernutzungsrechte vergeben.

Sondertilgung

Neben dem monatlich regelmäßigen Tilgungsanteil können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig ihre Schulden reduzieren. Diese Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit verkürzen oder die regelmäßigen Darlehensraten reduzieren.

Sonnenschutz-Isolierglas

Ein Gefühl der Freiheit und der Verbundenheit mit der Außenwelt vermitteln große Glasflächen rund um das eigene Haus. Diese kommen besonders bei Hebe-Schiebetüren, Wintergärten oder Faltwänden zum Einsatz. Damit sich das Innere hinter solchen Flächen bei Sonneneinwirkung nicht zu stark erhitzt, gibt es die Sonnenschutzverglasung mit Isoliergläsern. Diese sind dünn mit Edelmetall beschichtet und lassen dadurch weniger direktes Sonnenlicht in den Wohnraum eindringen. Dennoch müssen diese Gläser die Aufgabe der Wärmedämmung erfüllen.

Spannbeton

Der Unterschied zum Stahlbeton ist, dass die Stahleinlagen vorab mit einer Zugkraft vorgespannt sind. Dadurch bleiben die Bauteile auch bei großen Zugkräften und unter enormen Druck frei von Rissen – es entsteht demnach eine höhere Traglast.

Sparphase

Während der Sparphase eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornehmen. Auch kann er das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einbringen.

Speicherfähigkeit

Speicherfähigkeit ist die Fähigkeit eines (Bau-)Stoffes Feuchtigkeit bzw. Wärme aufzunehmen. Nur offenporige Baustoffe können Feuchtigkeit in Form von Flüssigkeit oder in Gasform aufnehmen. Je nach Dichte eines Stoffes kann auch Wärme aufgenommen werden. Durch diese Fähigkeit können im Winter interne und solare Wärmegewinne in der Heizperiode genutzt werden. Außerdem erhöht diese Fähigkeit im Sommer den Wärmeschutz.

Staatliche Förderung

Der größte Block der staatlichen Förderung - die Eigenheimzulage - wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Jedoch können Häuslebauer über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter profitieren unterdessen von steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. Abschreibungen. Zudem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

Strahlungsverhalten

Wenn Strahlung auf eine Fläche auftrifft unterliegt sich der Reflexion, Absorption und Transmission. Dieses Strahlungsverhalten ist abhängig vom Einfallswinkel und dem Spektralbereich der Strahlung sowie von der Beschaffenheit und Farbe der Oberfläche.

Sturz

Wer hierbei an das klassische „Hinfallen“ denkt, liegt beim Hausbau daneben. Der Sturz ist ein Bauteil aus Beton oder Stahl, welches sich über Maueröffnungen für  Fenster oder Türen befindet. So sollen die Lasten des Mauerwerks um diese Öffnungen abgefangen und herumgeleitet werden. Werden Sturze nicht akkurat und statisch genau errichtet, kann es zum Einsturz der Mauer oder zu Beschädigungen von Fenstern bzw. Türen kommen.

Stützmauer

Während Stützwände aus Beton gegossen oder aus Holz hergestellt sind, werden Stützmauern aus geeigneten Bau- und Natursteinen gemauert. Die Aufgaben sind jedoch identisch: die Sicherung von natürlichen Einschnitten und Dammböschungen bei einem Bauwerk. Aufgrund des Erddruckes und der Bodenbeschaffenheit empfiehlt sich beim Errichten von Stützmauern der Rat eines Fachmannes.

T.

TAE-Dose

Richtig ausgesprochen heißt TAE Telekommunikations-Anschluss-Einheit. TAE-Dosen sind demnach übliche Steckdosen zum Anschluss analoger Telekommunikationsgeräten. Installiert werden die Dosen vom Netzbetreiber. Das gängigste Modell ist die Dreifach-TAE-Dose. Bei dieser können ein Telefon und zwei zusätzliche Geräte angeschlossen werden.

Teilauszahlungszuschlag

Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Während manche Institute nichts berechnen, können bei anderen zwischen 50,- und 100,- Euro fällig werden.

Teileigentum

Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet (z. B. Kellerräume oder Garten). Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Teilungserklärung*

Text fehlt

Thermografie

Thermografische Aufnahmen machen thermische Verluste einer Gebäudehülle sichtbar. Die Aufnahmen werden mit Hilfe einer Infrarot-Kamera gemacht, die durch verschiedene Farben die unterschiedlichen Temperaturen an einer Fassade darstellt. Mit der Gebäude-Thermografie werden zum Beispiel Wärmebrücken lokalisiert und die Wärmedammqualität überprüft.

Thermostatventil

Hiermit lässt sich an einem Heizkörper die Temperatur regeln. Möglich ist dies durch ein gas- oder flüssigkeitsgefülltes Fühlerelement im Inneren des Ventils. Damit kann sensibel auf die Veränderungen der Raumtemperatur reagiert werden. Wird es kälter, lässt das Ventil mehr Warmwasser in den Heizkörper – wird es wärmer, begrenzt es den Durchfluss. Bei elektronischen Thermostatventilen kann auch die gewünschte Zeit zum Erwärmen bzw. Absenken der Temperatur eingestellt werden. Ziel ist das Erreichen eines konstanten Raumklimas und damit verbunden das Einsparen von unnötigen Energiekosten.

Tilgung

Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Darlehensrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.

Tilgungsaussetzung

Darlehensnehmer können anstelle der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei zahlen sie lediglich die anfallenden Zinsen (Festdarlehen). Als Tilgungsersatz einigen sich beide Vertragspartner auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Beispiele für solche Surrogate sind: Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds.

Tilgungsfreie Jahre

Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt.

Tilgungshypothek*

Darlehen, das durch gleich bleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe auch Annuitätendarlehen).

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen an!

Kontaktinformationen
Datenschutzerklärung