
Rund um
den Hausbau
F.
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Das Zwischenstück von Bauwerk und Baugrund bildet das Fundament. Es hat die Aufgabe, die Last des Hauses so auf den Grund zu übertragen, dass die Tragfähigkeit nicht überfordert wird. Dazu dienen Elemente wie Platten, Pfählen oder Steine. Das gängigste Fundaments-Material ist heutzutage der Stahlbeton.
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Früher ein eher seltener Luxus, heute bei vielen Hausbesitzern nicht mehr wegzudenken: die Fußbodenheizung. Über eine zentrale Heizungsanlage wird Warmwasser unterhalb des Fußbodens geführt. Besonders Keramik- und Natursteinböden können diese Wärme schnell aufnehmen und lange speichern. Aber auch unter Parkett, Laminat und Teppichböden sind warme Füße möglich, insofern ein fachmännischer Einbau gewährleistet ist. Neben der Warmwasser-Fußbodenheizung erfreut sich das Modell der Elektro-Fußbodenheizung immer größerer Beliebtheit.
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Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.
G.
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Einer der geläufigsten Begriffe rund um den Hausbau ist die Garage. Diese dient gleichermaßen als Raum zum Einstellen des Kfz wie auch zum Unterstellen von Fahrrädern oder diversen Gartenwerkzeugen. Nicht selten ist die Garage gleichzeitig die kleine Hobbywerkstatt des Hausherrn. Garagen können direkt und unter Voraussetzung einer Brandschutztür ins Wohngebäude integriert, oder an einem separaten Ort auf dem Grundstück errichtet sein. In jedem Fall ist eine Baugenehmigung erforderlich.
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Mein Haus mein … - richtig: mein Garten! Diese Fläche direkt angrenzend an die Behausung möchten die wenigsten Hausbesitzer missen. Gärten gibt es in den unterschiedlichsten Formen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. als Nutzgarten, als Ziergarten oder als Schrebergarten. Baurechtlich gesehen gehört der Garten zur Außenfläche und dient vornehmlich zur Erholung. Beliebt bei den Hausbewohnern sind große Rasenflächen, Blumenbeete oder ein kleiner Teich. Der Übergang vom Haus zum Garten bildet die Terrasse.
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Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören z. B. Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld etc. Von der Bank erhobene Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
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Eine im Grundbuch verzeichnete, größere Fläche (zum Beispiel die einer Gemeinde) wird als Gemarkung bezeichnet. Diese besteht aus mehreren Grundstücken und Flurstücken, welche durch Grenzmarkierungen bzw. Marksteine gekennzeichnet sind. Da viele Gemarkungen im Laufe der Zeit historisch gewachsen sind, bilden die Gemarkungsgrenzen nicht immer auch gleichzeitig die aktuellen Gemeindegrenzen
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Dieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z. B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.
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Der sogenannte g-Wert beschreibt den Gesamtenergiedurchlassungsgrad der Sonneneinstrahlung. Dies betrifft die kurzwellige und langwellige Strahlung, die durch eine transparente Fläche, also die Fenster in einem Haus, hindurchgeht. Zum g-Wert zählen auch die sekundären Wärmegewinne, die entstehen, wenn die Strahlung von den Scheiben absorbiert wird und diese sich dadurch aufheizen. Der g-Wert einer Wand ist null.
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Wenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.
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Geschlossene Immobilienfonds investieren das Geld ihrer Gesellschafter größtenteils in gewerbliche Immobilien. Diese Fonds beschränken sich meist auf die Finanzierung eines oder weniger Objekte. Anders als bei offenen Fonds ist das Zertifikatskapital damit auf eine feste Summe begrenzt. Die Investoren werden entweder Miteigentümer an den Grundstücken oder Gesellschafter einer KG oder BGB-Gesellschaft. Geschlossene Immobilienfonds eignen sich speziell für Anleger, die mit begrenztem Kapitaleinsatz und ohne eigenen Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie teilhaben und zudem Steuervorteile erzielen wollen.
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Das Gesims dient zur Abgliederung einer Außenwand in mehrere Abschnitte – und zwar in Form eines aus der Mauer heraustretenden, waagerechten Streifens. Dazu üblich sind ebenfalls senkrechte Bauelemente wie Pilastern oder Säulen. Alles in allem kann so die Außenwand respektive Fassade strukturiert gestaltet werden.
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Dachdecker, Maurer, Klempner: für den Hausbau sind verschiedene handwerkliche und bautechnische Arbeiten notwendig. Diese Tätigkeiten, die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuzuordnen sind, werden als Gewerk bezeichnet. Entwickelt hat sich der Begriff aus dem Zunftwesen, denn bereits dort wurde klar geregelt, welcher Handwerker welche Tätigkeiten ausüben durfte. Mittlerweile sind durch eine gelockerte Handwerksordnung aber auch gewisse Überschneidungen möglich.
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Wenn Sie einen Öltank besitzen, haften Sie in einem Schadensfall für alle auftretenden Schäden und deren Folgen in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern.
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Im Bereich des Daches ist der Giebel die obere abschließende Wandfläche eines Gebäudes. Begrenzt wird diese, zumeist dreieckige Fläche durch die Eckpunkte Dachfirst (siehe auch First) und zwei Traufen (siehe auch Traufe). Häufig ist der Giebel mit einem Giebelfenster versehen.
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Da diese Platten keine Trägerkonstruktionen benötigen, werden sie für den Innenausbau eines Hauses verwendet. Zusammengesteckt bilden die Gips-Wandbauplatten stabile Trennwände. Außerdem verfügen die Platten über positive Fähigkeiten hinsichtlich der Dampfdiffusion und bieten ebenso einen guten Brandschutz.
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Damit keramische Baumaterialien wie Fliesen oder Ziegel besonders schön wirken, werden Glasuren zur Oberflächenveredelung verwendet. Diese bestehen in einer speziellen Zusammensetzung aus gemahlenen, geschmolzenen Gläsern. Durch bestimmte Zusätze erscheint die Glasurschicht nach Verarbeitung entweder farbig, trüb oder matt.
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Glasvorbauten können je nach Nutzung den Wohnraum erweitern, zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten und durch ihre lichtdurchlässige Hülle auch zur Energieeinsparung beitragen. Dazu müssen allerdings bestimmte, bautechnische Vorgaben erfüllt werden. Eine bekannte Form des Glasvorbaus ist der Wintergarten (siehe Wintergarten).
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Eine Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich so gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung ihrer Forderungen verwerten können.
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Die Globalstrahlung setzt sich zusammen aus der direkten und indirekten Sonnenstrahlung.