
Rund um
den Hausbau
I.
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Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er zwischen 0,8 % und 1,0 % p.a. der Herstellungskosten.
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Der Begriff umfasst die individuelle Wärmeabgabe von Personen, elektrischen Geräten, Beleuchtung u.a. Diese Energiegewinne können bei effizienter Dämmung einen spürbaren Anteil des Heizwärmebedarfs abdecken. Auch die Art der Wärmeverteilung innerhalb des Hauses wird durch den internen Wärmegewinn mit beeinflusst.
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Wenn eine Immobilie nicht zur privaten Nutzung sondern als Kapitalanlage erworben wird, stellt das auch an die Finanzierung andere Anforderungen. Hierbei werden zum einen andere Bewertungsverfahren angesetzt. Zum anderen weichen bei einer so genannten Investorenfinanzierung für gewöhnlich auch die Konditionen geringfügig von denen einer privaten Baufinanzierung ab.
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So wird eine Verglasung aus mindestens zwei Scheiben bezeichnet, bei der die Zwischenräume der einzelnen Scheiben mit Luft oder Gasgemischen gefüllt sind. Je nach Gemisch und Scheibenabstand kann eine niedrige oder höhere Isolierwirkung erzielt werden. Diese Form der Verglasung kann ebenfalls dem Sonnen- oder Schallschutz dienen, einen generellen Wärmeschutz garantiert das Glas hingegen nicht.
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Um das Eindringen von Wasser zu verhindern, werden Bauteile wie beispielsweise Kellerwände vollflächig isoliert, also abgedichtet. Auch der Schutz von stromleitenden Teilen gegen Berührungen wird als Isolierung verstanden. Hierfür dienen spezielle Isoliermaterialien.
J.
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Der Jahres Primärenergiebedarf umfasst zum einen den Energieinhalt der Brennstoffe und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren. Zum anderen wird zum Jahres-Primärenergiebedarf auch die Energiemenge einbezogen, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe erforderlich ist. Die Primärenergie wird als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie zum Beispiel die CO2-Emission, herangezogen, weil bei dieser Kenngröße der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung berücksichtigt wird. Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Hauptanforderung in der Energiesparverordnung.
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Hiermit ist die Kenngröße des jährlichen Wärmebedarfs eines Gebäudes gemeint. Es handelt sich um die Energie, welche Jahr für Jahr von der heizungstechnischen Anlage zur Beheizung bereitzustellen ist. Die Warmwasserbereitung zählt dabei nicht mit hinein.
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Dieser, nicht ganz leicht über die Lippen gehende, Begriff gibt laut Energieeinsparverordnung an, wie viel Energie während eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasser benötigt wird. Abhängig von Nutzfläche und Volumen eines Gebäudes ist ein zulässiger Höchstwert vorgegeben. Die größte Komponente beim Jahresprimärenergiebedarf ist die Jahresheizwärme.
K.
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Der Wärmedurchgangskoeffizient wurde im Bauwesen früher als k-Wert und heute verbreitet als u-Wert verstanden. Er gibt an, welche Menge an Wärme durch eine Bauteilfläche von 100 Quadratmetern in einer Stunde transportiert wird. Dabei muss der Unterschied von Außen- und Innentemperatur 10 Grad Celcius betragen. Je kleiner der Wert, umso besser ist dies für den Hausherren. So liegt z.B. ein guter u-Wert des Daches bei ca. 0,20 kwh.
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Über einen Kabelanschluss geschieht für den Hausherrn die Anbindung an ein Breitbandkabelnetz. Durch diese Verbindung mittels der so genannten Glasfaserkabel ist die Übertragung von Signalen wie beispielsweise für TV, Internet oder Telefon gewährleistet.
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Das Wort Kachel ist der Stammbegriff für alle Wand- und Bodenplatten, die aus Ton gebrannt sind. Mit der Zeit wurde die Kachel in Fliese umbenannt, sodass der Begriff Kachel heute nur noch im Ofenbereich verwendet wird. Diese Ofenkacheln werden durch Pressen von Tonmasse, aber auch durch Handformung oder Gießen von flüssigem Ton in Gipsformen hergestellt. Dem Ton werden weitere Stoffe zugefügt, welche zum Teil geheim gehalten werden. Diese Stoffe sorgen für eine verminderte Rissbildung und für eine matte bzw. glänzende Glasur.
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Zunächst gilt es hier zu unterscheiden zwischen Kalksandstein und KS-Stein. Als Kalksandstein wird ein Naturstein verstanden, welcher sich in seinen Eigenschaften nur schwer vom Sandstein und Kalkstein abgrenzen lässt. Dieses hauptsächlich helle Gestein ist nur wenig widerstandsfähig und wird ähnlich wie der Sandstein als Baumaterial eingesetzt. Der industriell hergestellte KS-Stein hingegen ist ein Gemisch aus Kalk, Sand sowie Wasser und wird unter speziellen Druckbedingungen gehärtet. Aufgrund seiner Maßgenauigkeit und der einfachen Verlegung ist er einer der beliebtesten Bausteine.
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Auch als Schornstein bezeichnet, ist der Kamin eine feuerfeste Anlage zur Ableitung der Abgase von Wärmeerzeugern. Wurde er früher zumeist gemauert, besteht er heutzutage in der Regel aus Fertigelementen. Neuere Kamine sind dabei feuchteunempfindlicher als ältere. Gängig sind dreischalige Schornsteine aus Mantelstein, Dämmung und Innenrohr sowie Edelstahlschornsteine. Aber auch zwei- oder nur einschalige Schornsteine finden noch ihre Verwendung.
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Als Kapillare wird ein sehr feiner, langgestreckter Hohlraum bezeichnet. Kapillare im Anstrichuntergrund ermöglichen durch ihre Eigenschaft somit ein tiefes Eindringen von Mitteln zur Imprägnierung. Dadurch haften Anstrich und Untergrund sehr gut miteinander.
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Neben der Selbstnutzung von Wohneigentum, kann eine Immobilie auch vermietet oder verpachtet werden. In einem solchen Fall ist die Anschaffung eine Kapitalanlage, die einen möglichst hohen Gewinn abwerfen soll. Dieser wird unter anderem durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile erzielt.
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Ein Kreditnehmer verfügt über Kapitaldienstfähigkeit, wenn er die Belastungen durch ein Darlehen aus seinen laufenden Einkünften bedienen kann. Diese wird vor jeder Darlehensvergabe überprüft.
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Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.
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Der Kauf einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind:
- Notarieller Abschluss des Kaufvertrages
- Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
- Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.
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Bildet das Dach die Spitze eines Hauses, so ist der Keller meist die unterste, geschlossene Gebäudeeinheit. In der Regel liegt der Keller überwiegend unterhalb der Erdoberfläche. Aufgrund der dortigen Temperaturen galt dieser Gebäudeteil früher ausschließlich zum Abstellen und Lagern von beispielsweise Lebensmitteln. Heutzutage wird der Kellerraum auch zum Wohnen, für Feiern oder als Hobbyraum genutzt. Nutzt man den Keller als Wohnraum, so ist dafür vorab eine Genehmigung erforderlich, da von einer geeigneten Dämmung und Belüftung ausgegangen werden muss. Durch die Nähe zum Boden und damit auch zu Grund- und absickernden Regenwasser, sollte der Keller in seiner Bebauung äußerst dicht sein. Materialien hierfür sind Betonfertigteile, Mauersteine oder Frischbeton.
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Text fehlt