Rund um
den Hausbau

B.

Baufeuchte

Durch die nasse Verarbeitung von Baustoffen, wie z.B. Putz oder Farbe, entsteht zwangsläufig eine Feuchte im Bauwerk. Auch kann durch schlechten, äußeren Schutz an der Fassade Feuchtigkeit durch Regen oder Schnee ins Bauwerk eintreten. Kommt es hingegen nach dem Einzug durch Zimmerpflanzen oder dem Wasserdampf vom Kochen und Duschen zu einer Ansammlung von Feuchte, so spricht man von der sogenannten Wohnfeuchte.

Baufinanzierung

Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Baufinanzierung über uns beantragt, muss er nicht selbst bei den Banken anfragen und die verschiedenen Angebote vergleichen, sondern erhält die für ihn passende und günstigste Baufinanzierung ohne viel Aufwand.

Baugenehmigung

Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.

Baugenehmigung*

Wurde der Bauantrag vollständig bei der Behörde eingereicht, so erteilt diese in der Regel eine Baugenehmigung. Dieser „Bauschein“ ist dann bindend und kann von der Verwaltung nicht mehr geändert oder ergänzt werden. Deswegen enthalten viele Baugenehmigungen zusätzliche Nebenbestimmungen, welche es vom Bauherrn zu erfüllen gilt. Erst dann wird die Baugenehmigung auch rechtskräftig.

Link zu Bauantrag

Baugrenze

Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

Baugrundgutachten

Hierbei wird von einem Gutachten gesprochen, welches von Sachverständigen hinsichtlich des zu bebauenden Grundes erstellt wird. Dabei fließen die Ergebnisse der Baugrunderkundung sowie der Baugrunduntersuchung mit ein. Das Gutachten gibt so zum Beispiel Auskünfte über die Beschaffenheit des Bodens, dessen Tragfähigkeit oder mögliche Probleme mit dem Grundwasser. Es ist für jeden Bauherrn ratsam, vor Beginn der Arbeiten ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben.

Bauherr

Ein Bauherr ist eine Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet sowohl über die architektonische und technische Gestaltung als auch über die Finanzierung.

Bauherr

Dieser Kernbegriff bezeichnet diejenige Person, welche ein Bauvorhaben veranlasst. Zu den Pflichten gehören dabei beispielsweise, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Auch für die Sicherheit auf der Baustelle trägt zum großen Teil der Bauherr die Verantwortung. Der Bauherr tritt selbständig an Architekt, Bauleiter und die Bauunternehmen heran – es sei denn, er selber ist rechtmäßig befähigt, diese Aufgaben zu übernehmen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Wo gebaut wird, da gilt es einen hohen Grad an Sicherheit zu gewährleisten. Dennoch kann es passieren, dass Passanten, welche an der Baustelle vorbeigehen, verletzt werden. Um sich in solchen Fällen als Bauherr finanziell abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Diese gilt von Baubeginn an bis zur vollzogenen Schlussabnahme.

Baujahr

Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Bei total zerstörten Gebäuden hingegen gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Baulast

Diesen Begriff findet man im Bauordnungsrecht. Er bezeichnet in den meisten deutschen Bundesländern eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Dies bedeutet, auf dem eigenen Grundstück bestimmte Vorgänge zu dulden. Das kann das Durchfahrtsrecht des Nachbarn, das Aufstellen von Telegrafenmasten oder das Dulden von Nachbars Scheune sein. Festgehalten wird all dies im Baulastenverzeichnis.

Bauleistungsbeschreibung

Der Traum vom Eigenheim kostet Zeit, handwerklichen Aufwand – und eben auch Geld. Damit der Bauherr gerade bei Letzterem nicht den Überblick verliert, sind in diesem Dokument alle vertraglichen Leistungspflichten des Bauträgers detailliert beschrieben. Dazu gehören z.B. die zu verwendenden Baumaterialien ebenso wie der Wunsch nach Fliesen im Badezimmer. Soll heißen: was genau beschrieben wurde, muss von der Baufirma auch gewährleistet werden und was in der Beschreibung fehlt, darauf hat der Bauherr im Nachhinein auch keinen Anspruch. Somit ist die Bauleistungsbeschreibung ein enorm wichtiges Dokument zwischen Bauherr und Bauunternehmen und sollte zur Kontrolle zusätzlich einem Experten vorgelegt werden.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

Bauleitung

Die Bauleitung überwacht und leitet eine Baustelle oder einen Teil der Baustelle und ist somit für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bauarbeiten (zeitlicher Ablauf, eingesetzte Materialien, Sicherheit u.a.) verantwortlich. Bei etwas kleineren Bauvorhaben wie z.B. dem Einfamilienhaus übernimmt die Bauaufsicht häufig der beauftragte Architekt.

Baumängel

Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten Bauherren bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.

Baumängel

Niemand wünscht sie sich, aber sie treten auf: die Baumängel. Solche Fehler im Handwerk sollten schnell erkannt und behoben werden – schon allein deswegen sollten die Bauherrn während der Baumaßnahmen regelmäßig auf der Baustelle vorbeischauen. Ebenso ist eine detaillierte Baubeschreibung für die Handwerker von Vorteil, damit nach Fertigstellung von z.B. den Badfliesen oder der Heizungsanlage kein böses Erwachen folgt. Ebenso ist eine unabhängige Qualitätskontrolle durch einen Bausachverständigen empfehlenswert. Kommt es dennoch zu einem Mangel, sollte dieser durch die Baufirma behoben werden.

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der Finanzierung.

Baunebenkosten*

Nicht selten unterschätzt, aber stets vorhanden: (LINK) Baunebenkosten (LINK) können bis zu 20 % der gesamten Baukosten ausmachen. Dazu zählen u.a. das Honorar für den Architekten, die Grunderwerbsteuer, Gebühren sowie eventuelle Erschließungskosten für das Grundstück.

Bauordnung

Die Bauordnung wird auf Landesebene festgelegt. Neben dem Verfahren der Baugenehmigung werden auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen geregelt.

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