
Rund um
den Hausbau
E.
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Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
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Der effektive Jahreszins gibt dem Bauherrn die jährlichen und auf die Kredithöhe bezogenen Kosten bei einem Darlehen an. Bei dieser Angabe sind nahezu alle anfallenden Gebühren mit eingerechnet – somit lassen sich durch den Effektivzins am besten verschiedene Darlehen-Angebote vergleichen.
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Eingeführt wurde dieser Begriff einst von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW. Effizienzhäuser zeichnen sich demnach durch ihre Bauweise und Technik als besonders energiesparend aus – besser, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Verschiedene Energiestandards unterscheiden dabei verschiedene Typen von Effizienzhäusern. So darf z.B. ein Effizienzhaus 40 insgesamt nur 40 % des gültigen Höchstwertes vom Jahresenergiebedarf erreichen.
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Diese staatliche Förderung wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Darlehensnehmer, die vor diesem Zeitpunkt den Kaufvertrag für Ihre Immobilie geschlossen oder den Bauantrag gestellt hatten, konnten sich jedoch die gesamte Förderung sichern. Die Eigenheimzulage bestand aus dem Fördergrundbetrag (max. 1.250 Euro) und der Baukinderzulage (je Kind 800 Euro). Sie war an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und wurde für die Dauer von acht Jahren gewährt. Die Auszahlung erfolgte durch das zuständige Finanzamt jeweils zum 15. März eines Jahres.
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Eigene Vermögenswerte, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen.
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Wer ein Bauvorhaben angehen möchte, benötigt ein Reinvermögen, sogenanntes Eigenkapital. Rechnerisch ist dies die Differenz von Vermögen und Schulden einer juristischen Person. Da das Bauvorhaben selten im vollen Umfang vom Bauherrn mit Eigenkapital gestemmt werden kann, dient häufig eine Baufinanzierung als Unterstützung. Bei dieser sind Bausparkassen, Versicherungen oder Geldinstitute mit eingebunden.
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Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen im hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Die Eigenleistung wird oft auch als Muskelhypothek bezeichnet.
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Unter diesem Begriff werden alle Baumaßnahmen verstanden, welche der Bauherr in eigener Verantwortung ausführen lässt bzw. selber ausführt. Der Bauherr muss sich und seine Helfer vorab bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Außerdem steht er bei der Behebung von in Eigenleistung verursachten Bauschäden selbst in der finanziellen Pflicht.
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Wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst bewohnt, spricht man von Eigennutzung. Diese Art der Nutzung kann für bestimmte Darlehensformen oder Sondervereinbarungen vorgeschrieben sein.
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Beim Kauf einer Wohnung wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst) sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Die Eigentumsverhältnisse sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
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Um sein Grundstück sichtbar abzugrenzen und zu schützen, werden Einfriedungen errichtet. Diese umschließen das Grundstück in Form von Hecken, Mauern oder Zäunen, und schützen beispielsweise vor unbefugtem Betreten oder vor bestimmten Witterungseinwirkungen. Unter Umständen ist für eine Einfriedung vorab eine Baugenehmigung von Nöten.
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Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u. a. die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheides dem Eigentümer mitgeteilt.
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Eine von sieben im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Diese Einkünfte umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.
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Von einer Einliegerwohnung kann gesprochen werden, wenn in einem Einfamilienhaus eine Wohnung separat und in sich abgeschlossen ist, eine Wohnfläche von mindestens 25 Quadratmetern aufweist und eine eigene Küche sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind.
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Es gibt die Wohnung, es gibt das Haus – und es gibt beides in einem. Befindet sich nämlich eine separate, abschließbare Wohnung mit Bad- und Küchenzelle sowie allen Versorgungsleitungen zusätzlich in einem Einfamilienhaus, so spricht man von einer Einliegerwohnung. Solche Art Wohnungen können im Dachgeschoss, aber auch im Kellerbereich eingebaut werden. Geregelt wird alles durch das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz.
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Wenn eine Mauer nur aus einer Lage Steine besteht, so bezeichnet man das als einschalig. Bei Innenwänden ist dies zum Beispiel häufig der Fall. Für eine effizientere Wärmedämmung werden Außenwände mittlerweile mehr und mehr zweischalig errichtet.
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Manchmal reicht es Treppen nur dann auf den Plan zu rufen, wenn sie auch wirklich gebraucht werden. Das ist das Prinzip der Einschiebetreppe, welche als leiterartige Konstruktion aus Holz oder Metall besteht und bei Bedarf aus einem über ihr liegenden Raum hervorgezogen werden kann. Häufig wird dieses System zum Begehen von Dachräumen genutzt.
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Hierbei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff für die elektrischen, magnetischen sowie elektromagnetischen Felder, welche ungewünschte, biologische Nebenwirkungen haben könnten. „Smog“ ist dabei eine Kombination aus den englischen Worten „smoke“ (Rauch) und „fog“ (Nebel) – also etwas Unreines, Trübes überall dort, wo Elektrogeräte platziert sind.
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Der Endenergiebedarf ist die Energie, die benötigt wird um den Jahres-Heizwärme- und Trinkwasserbedarf bzw. den Bedarf und Aufwand der Anlagentechnik zu decken. Der Endenergiebedarf wird an der Systemgrenze des betrachteten Gebäudes ermittelt.
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Durch dieses Dokument das Gebäude näher bewertet – und zwar energetisch. Geregelt werden die Grundlagen des Ausweises durch die EnEV (siehe auch Energieeinsparverordnung). Der Energieausweis hilft somit bei Kauf, Bau oder Anmietung eines Hauses, dieses bezüglich der Energieeffizienz besser einschätzen zu können.