Rund um
den Hausbau

A.

Ausblühung

Klingt wesentlich schöner, als es in Wahrheit ist: Ausblühungen zählen zu den Bauschäden und sind verkrustete Salzablagerungen auf der Bauwerksoberfläche. Diese werden aus Putz oder Mörtel ausgelaugt, sobald Wasser von innen nach außen gelangt. Entdeckt man solche Bauschäden, muss zunächst die Quelle des „wandernden“ Wassers gefunden und anschließend beseitigt werden. Hilfsmittel dafür sind Drahtbürste, Bohrmaschine oder Hochdruckreiniger. Anschließend gilt es, die betroffene Stelle ordnungsgemäß zu reinigen und zu grundieren. Ausblühungen sollten immer direkt und gründlich entfernt werden, damit es nicht zu einer erneuten Ablagerung kommt.

Ausnutzungsgrad

Das Verhältnis der über die Monate einfließenden Wärmegewinne und der Nutzbarkeit dieser Wärme wird bei einem Passivhaus mit dem Ausnutzungsgrad beschrieben. Im Sommer bewegt sich der Ausnutzungsgrad gegen Null, weil die gewonnene Wärme durch die Sonneneinstrahlung, Lampen, E-Geräte und Personen selten oder gar nicht genutzt werden. Im Winter ist der Nutzungsgrad dementsprechend höher, weil die passive erzeugte Wärme dann gebraucht wird. Am wertvollsten ist die passive Wärmenutzung in der Übergangszeit im Frühling und Herbst.

Ausschreibung

Verschiedene Firmen, verschiedene Angebote: um einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten, erfolgt vor der Verteilung von größeren Bauaufträgen immer eine Ausschreibung. Bei Bauvorhaben von öffentlichen Körperschaften ist diese Ausschreibung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie, dass der günstigste auch gleichzeitig der beste Anbieter ist, hat der Bauherr dabei aber nicht.

Austrocknung

Die Austrocknung, oder auch Bautrocknung genannt, kann sowohl künstlich als auch natürlich erfolgen. Während die künstliche Trocknung in Kammern oder Durchlaufkanälen erfolgt und eine kürzere Trocknungszeit erfordert, so geschieht die natürliche Trocknung im Freien und wird daher auch als Freilufttrocknung bezeichnet. Häufig erfolgt beim Hausbau die Kombination aus einer Vortrocknung im Freien und der anschließenden technischen Endtrocknung.

Auszahlungskurs

Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.

Auszahlungsvoraussetzungen

Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z. B. Eintragung der Grundschuld).

Außenanlagen

Hierzu gehören unter anderem die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen gehört zu den Herstellungskosten.

Außenwand

Hier bedarf es eigentlich nicht vieler Worte. Die Außenwand ist die Wand des Gebäudes, welche den Innen- vom Außenbereich trennt. Sie hat daher eine enorm wichtige, weil schützende Funktion am Haus. Aufgrund der Witterungsverhältnisse und anderen, äußeren Einflüssen muss eine Außenwand stets frostbeständig und widerstandsfähig aufgebaut sein. Auch Schalldämmung, Wärmeisolation und Brandschutz sind weitere, entscheidende Aufgaben. Die benötigten bautechnischen Anforderungen sind bei Außenwänden daher auch durch eine Fülle von Regeln und Gesetzen verankert.

Außenwände

Die Außenwände eines Hauses werden zum einen nach Art der Konstruktion, zum Beispiel mit und ohne Wärmedämmsystem. Zum anderen wird nach den verwendeten Materialien entschieden, zum Beispiel Porenbeton oder Beton. Beim Passivhaus ist die Dämmung der Außenwand unabdingbar für die passive Energiegewinnung.

Aval

Bei einem Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.

B.

Backstein

Dieser auch als Ziegelstein bekannte Baustein besteht zu 100 Prozent aus naturreinem, gebranntem Ton oder Lehm und ist häufig (wenn auch nicht ausschließlich) für seinen rötlichen Farbton bekannt. Backsteine sind wetterfest, energiesparend und geben optisch ein schönes Bild ab. Somit eignen sich die Steine sehr gut für die Fassade eines Gebäudes. Den Namen verdankt der Backstein seiner ursprünglichen Herstellung, welche dem Handwerk des Bäckers sehr ähnelte.

Bauabnahme

Hierbei muss prinzipiell in privatrechtlich und baurechtlich unterschieden werden. Bei Ersterem geht das Gebäude vom Bauunternehmer auf den Bauherren über. Der Bauherr ist dabei laut Gesetz verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Gebäude abzunehmen. Ist diese Abnahme und die Schlusszahlung erfolgt, so ist nun der Bauherr in der Pflicht für sein Gebäude.

Aber auch die Bauaufsichtsbehörde muss sicherstellen, dass das Bauwerk ordnungsgemäß errichtet wurde. Dies geschieht mittels baurechtlicher Abnahmen durch die Behörde. Nach einer Rohbauabnahme zu Beginn erfolgt ebenfalls eine Schlussabnahme, wenn das Gebäude vom Bauunternehmen als fertiggestellt bezeichnet wird. Der Behörde ist es außerdem überlassen, eine sogenannte Bauüberwachung während der Bauphase durchzuführen.

Bauantrag

Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100
  • Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
  • Entwässerungspläne
  • Statische Berechnungen
  • Baubeschreibungen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
  • Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.

 

Bauantrag

Ohne Genehmigung keine Bebauung: deshalb muss der Bauherr vor Beginn seines Vorhabens laut Baulagenverordnung einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dieser Antrag muss lückenlos mit allen erforderlichen Unterlagen (Pläne, Berechnungen, etc.) eingereicht werden, da sonst eine Ablehnung oder Verzögerung bei der Bewilligung droht. Erstellt werden kann ein Bauantrag nur von einer bauvorlageberechtigten Person (in der Regel Architekten oder Bauingenieure). Diese stehen dem Bauherrn ebenfalls beratend zur Seite. Unterschrieben wird der Antrag von beiden Parteien.

Bauanzeige

Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.

Baubeginn

Den Start einer Bauzeit, also dem Zeitraum der Bauausführung bis zur finalen Bauabnahme, versteht man als Baubeginn. Nicht zur Bauzeit gehören hingegen die Zeiten für die Bauplanung sowie die Zeit bis zum Erhalt der Baugenehmigung.

Baubeschreibung

Detaillierte Aufstellung über Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale eines Bauvorhabens. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien.

Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Des Weiteren ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.

Baubiologie

Den Menschen und die Natur vereint dieser Begriff. Denn Baubiologie ist die Lehre zwischen dem Lebewesen Mensch und seiner gebauten Umwelt. Wenn sich der Mensch wohlfühlt, das Haus gefestigt und auch die Natur im Einklang ist, wird von einem baubiologisch idealen Wohnumfeld gesprochen. Da das Wohlempfinden des Menschen viele subjektive Eindrücke beinhaltet, ist die Baubiologie (noch) nicht wissenschaftlich begründbar.

Bauerwartungsland

Wenn eine Fläche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, jedoch bereits die Absicht besteht, es in Bauland zu verwandeln, spricht man von Bauerwartungsland. Die finale Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.

Baufertigstellungsbürgschaft

Langes Wort, relativ kurze Erklärung: diese Baubürgschaft sichert den Bauherrn ab, falls das beauftragte Bauunternehmen aufgrund finanzieller Engpässe nicht weiterarbeiten kann bzw. Insolvenz anmelden muss. Dadurch ist das bereits investierte Geld gesichert und der Hausbau kann planmäßig fortgesetzt werden. Die Bürgschaft muss vor dem Abschluss des Bauvertrages ausgehandelt werden.

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