Rund um
den Hausbau

A.

Anlagenaufwandszahl

Die Anlagenaufwandzahl beschreibt das Verhältnis von eingesetzten Brennstoff, also den Aufwand, und der abgegebenen Wärmeleistung, also den Nutzen, von einem Anlagensystem. Je kleiner die Zahl ist, umso effizienter ist das System. Die Aufwandszahl berücksichtigt auch erneuerbare Energien und kann deshalb auch einen Wert kleiner als 1 erreichen. Bei Wohnhäusern wird bei der Anlagenaufwandzahl auch eine normierte Menge an benötigtem Warmwasser berücksichtigt. Die Anlagenaufwandzahl muss für jedes Gebäude individuell berechnet werden.

Annuität

Zins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen. Die Höhe einer Annuität bleibt während der gesamten Zinsbindungsfrist konstant.

Annuitätendarlehen

Langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (der so genannten Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden.

Anschlussfinanzierung

Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.

Anschlusskosten

Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze), z. B. für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- bzw. Stromversorgung und Telekommunikation.

Anstrich

Der erste Pinselstrich, oder auch Anstrich genannt, dient einerseits zur Verschönerung der häuslichen 4 Wände durch verschiedene Farbtöne. Andererseits ist das Auftragen der sogenannten Anstrichmittel wichtig für den Schutz der jeweiligen Oberflächen vor externen Einflüssen. Dies gilt sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich des Hauses.

Antritt

So wird in der Architektur schlicht und einfach die erste Stufe einer Treppe bezeichnet.

Arbeitgeberdarlehen

Darlehen eines Arbeitgebers an Betriebsangehörige zur Finanzierung von Wohneigentum. Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er jedoch den geldwerten Vorteil versteuern.

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss durch den Arbeitgeber vorgenommen werden und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren kann der Sparer über sein eingezahltes Kapital und die Arbeitnehmersparzulage verfügen - bei einer vorzeitigen Verfügung fallen bereits gezahlte Zulagen wieder an den Staat zurück.

Armaturen

Dieser Begriff ist nicht nur Autofahrern bekannt. Armaturen dienen ebenfalls im sanitären Bereich (also im WC oder Badezimmer) als Verschlussvorrichtungen, welche die Zuleitung von Wasser regeln. Das bekannteste Beispiel hierbei ist der Wasserhahn. In der Praxis handelt es sich vornehmlich um Metall-Armaturen. Aber auch in anderen Bereichen des Hauses, wie beispielsweise der Küche, dienen spezielle Design-Armaturen der Verschönerung von Wasserzuläufen.

Atmende Baustoffe

Wenn bestimmte Baumaterialien die Fähigkeit besitzen, feuchte Raumluft aufzunehmen und nach geraumer Zeit wieder abzugeben, so werden diese Baustoffe allgemein als atmend bezeichnet. Allerdings sorgt bei solchen gasdichten Baustoffen erst ein richtiges Belüftungssystem dafür, dass die feuchte Raumluft auch selbständig wieder entweicht. Von alleine atmen kann also auch die beste Wand nicht.

Auflassung

Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.

Auflassungsvormerkung

Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet.

Aufmaß

Bevor gebaut wird, dienen Skizzen und Zeichnungen in Verbindung mit den dazugehörigen Maßen als entscheidende Grundlage für Architekt, Handwerker und Bauherr. Auch am Ende der Bauleistung sind solche Entwürfe wichtig, um die entsprechende Abrechnung der erbrachten, handwerklichen Arbeit zu gewährleisten. Diese mit Maßen versehenen Zeichnungen vor und nach der Bauleistung werden als Aufmaß bezeichnet.

Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.

Auftritt

Beim Treppenbau wird mit diesem Begriff die Tiefe der waagerechten Fläche, also Vorderkante einer Stufe bis zur Vorderkante der nächsten Stufe, bezeichnet. Ausreichende Breite für den Auftritt und gleichmäßig ausgerichtete Stufen zeichnen eine bequem begehbare Treppe aus. Dabei sind die Treppenauftritte im Außenbereich eines Gebäudes normalerweise etwas tiefer als die Gegenstücke im Innenbereich.

Aufwendungshilfen

Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Diese sollen nach den Bestimmungen des II. WoBauG zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen und werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden.

Genaue Laufzeiten, Fördersätze und Verteilungskriterien können Sie den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.

Ausbauhaus

Ein Haus, welches aus vorgefertigten Teilen nur bis zu einem bestimmten Grad durch eine Baufirma errichtet wird. Im Gegensatz zu einem Fertighaus wird ein Ausbauhaus nicht schlüsselfertig geliefert, sondern durch den Bauherrn in Eigenleistung fertiggestellt.

Ausbauhaus

Fertighäuser, bei welchen der Bauherr den Innenausbau teilweise oder sogar komplett selber vornimmt, werden als Ausbauhäuser bezeichnet. Bei der Baufinanzierung hat dies den Vorteil, dass die selbst geleistete Arbeit dem  Eigenkapital zugeschlagen wird. Eine generelle Vorschrift, was und wie viel der Hersteller eines Ausbauhauses vertraglich erbringen muss, gibt es in Deutschland nicht. Insofern ist es aber auch dem Bauherr überlassen, welches Angebot mit welchen Bauleistungen ihm am besten erscheint. Prinzipiell gilt: je größer das „Grundgerüst“ (Doppelhaus, Reihenhaus, Villa u.a.), umso intensiver kann auch der zu leistende Eigenanteil werden.

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