
Rund um
den Hausbau
W.
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Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.
- 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
- 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
- max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören
Nicht anrechenbare Flächen: Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.
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Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.
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Vermieter profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.
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Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.
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Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).
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Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.
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Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch ist mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.
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Wärmebrücken sind Baustellen, deren wärmetechnisches Verhalten vom Regelbauteil abweichen. Es gibt geometrische und materialbedingte Wärmebrücken. Dadurch, dass Wärmebrücken örtlich tiefere Oberflächentemperaturen erzeugen wird die Entstehung von Schimmelpilzen befördert. Beim Bau eines Passivhauses ist zu beachten, dass es wärmebrückenfrei ausgeführt wird.
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Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) beschreibt die Güte der Wärmedämmung. Er wird als Maßeinheit für den Wärmeverlust in Bauteilen verwendet und wird angegeben in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K). Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung.
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Maschine, die unter Energieaufnahme einem auf niedrigem Temperaturniveau stehenden Wärmereservoir (z.B. Außenluft) Wärme entzieht und diese auf höherem Temperaturniveau nutzbar macht.
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Nur mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung kann die Lüftung in einem Passivhaus funktionieren. Ziel ist dabei die Reduzierung des Primärenergiebedarfs. In einem Wärmetauscher gibt die Abluft deshalb 90 Prozent ihrer Wärme an die Zuluft ab.
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Wärmeträger sind Flüssigkeiten oder Luft mit der Aufgabe, Wärme vom Kollektor zum Speicher zu transportieren. In Solaranlagen wird hierfür meistens ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel verwendet, damit der Kollektor im Winter nicht einfriert.
Z.
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In einem Passivhaus wird ein zentrales Lüftungssystem verwendet, das im gesamten Haus für eine kontrollierte Wohnraumentlüftung sorgt. Das Lüftungssystem führt frische, vorgewärmte Luft zum Beispiel über das Wohn- oder Schlafzimmer in das Haus hinein. Von dort wird die Luft dann in die anderen Zimmer verteilt. Die Abluft wird von sogenannten Wärmeübertragern nach draußen geleitet. Aus der Abluft wird zuvor jedoch die Wärme für das Passivhaus gewonnen.
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Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Sollzinssatz.
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(= Zinsfestschreibung) Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Sollzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung kann das Kreditinstitut gewechselt oder der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden.
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Bei einem Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.
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Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Darunter fallen beispielsweise Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
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Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.
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Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.
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Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.