Baurecht und Bauabnahme

Krankenversicherung für Kinder

Krankenversicherung: Beiträge für die private Kasse sind beim Kindergeld zu berücksichtigen

Beim Kindergeld für volljährige Kinder in einer Ausbildung gehen Steuerzahler und Fiskus regelmäßig in den Clinch: Das Staatsbonbon gibt es grundsätzlich nur, wenn das Kind kein zu versteuerndes Einkommen von derzeit (Stand: 2011)  mehr als 8.004 Euro pro Jahr aufweist. Sozialversicherungsbeiträge, für die gesetzliche wie für die private Krankenversicherung, können dabei jedoch vom Kindereinkommen abgezogen werden – und entscheiden damit mitunter darüber, dass gerade noch Kindergeld gezahlt wird. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az: 4 K 10218/06 B) mindern nun selbst Beiträge zur privaten Krankenversicherung das Jahressalär des Kindes, wenn das Kind bei einem Elternteil privat mitversichert ist und dieser Elternteil auch die Beiträge zahlt.

Krankenversicherung:  Kosten für heilpädagogisches Reiten werden nur für Vorschulkinder übernommen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier müssen gesetzliche Krankenkassen nur dann die Kosten für heilpädagogisches Reiten für behinderte Kinder übernehmen, solange diese noch nicht eingeschult sind (Az: 2 K 902/10.TR). Schulkinder haben dagegen keinen Anspruch darauf, dass ihnen die Kosten von Reittherapien erstattet werden – so sinnvoll diese auch sein mögen. Das Urteil basiert auf der Annahme, dass behinderte Kinder, die eine ihrer Behinderung entsprechende Schule besuchten, dort bereits ausreichend heilpädagogisch betreut werden.

Krankenversicherung: Trotz fehlenden Kinderhelms haften Eltern nicht für Behandlungskosten nach Fahrradunfall

Eltern trifft keine Mitschuld an einem Fahrradunfall ihres Kindes, selbst wenn dieses ohne Helm in einem Kindersitz transportiert wurde. Das entschied das Oberlandesgericht Celle und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hannover (Az: 14 U 179/07). Im konkreten Fall war ein fünfjähriges Kind ohne Helm in einem Kindersitz unterwegs. Der Radfahrer kollidierte an einem Bahnübergang mit einem Auto, das im Korb sitzende Kind fiel mit dem Kopf auf den Asphaltboden und erlitt einen Schädelbruch. Der Mutter könne trotz fehlenden Helms dennoch keine Verletzung der Obhut vorgeworfen werden, so die Richter. Zwar sei allgemein bekannt, dass Helme für Kinder als aktive wie passive Radfahrer extrem wichtig sind. Doch eine gesetzliche Helmpflicht für Kinder gebe es nicht.

Krankenversicherung: Geschiedene Elternteile müssen sich an kieferorthopädischen Behandlungen ihrer Kinder beteiligten

Zusätzlichen zum normalen monatlichen Unterhalt müssen sich geschiedene Elternteile an den Kosten von kieferorthopädischen Behandlungen ihrer Kinder beteiligten. Diese Ausgaben stellen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle einen Sonderbedarf dar, der vom normalen Unterhalt nicht gedeckt werden könne (Az: 10 UF 166/07). Im konkreten Fall hatte ein geschiedener Vater, der seinem zwölf Jahre alten Sohn 360 Euro Unterhalt pro Monat gewährte, dagegen geklagt, auch noch an den Kosten einer notwendigen kieferorthopädischen Behandlung beteiligt zu werden. Das waren im konkreten Fall knapp 4.000 Euro, wovon 2.000 Euro über eine von der Mutter abgeschlossene private Zusatzkrankenversicherung übernommen wurden. Die restlichen 2.000 Euro wollte die Mutter mit dem Vater teilen – zu Recht, so der Urteilsspruch.

Krankenversicherung: Kassen zahlen künstliche Befruchtung nur für Ehepaare

Nach einem Grundsatzspruch des Bundesverfassungsgerichts ist es mit der Verfassung vereinbar, dass gesetzliche Krankenkassen die Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen auf verheiratete Paare beschränken (Az: 1 BvL 5/03). Unverheiratete Paare müssen das Geld für entsprechende Behandlungen dagegen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krankenversicherung für Kinder: Es bleibt in der Familie

Kinder verheirateter Eltern dürfen nach wie vor nicht in die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragsfrei mitversichert werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist und das höhere Einkommen erzielt. Diese gängige Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jüngst unter dem Aktenzeichen 1 BvR 429/11 bestätigt. Geklagt hatte eine vierfache Mutter, die in der GKV pflichtversichert ist. Ihr Mann ist selbstständiger Rechtsanwalt und privat krankenversichert. Die Beschwerdeführerin hatte argumentiert, dass diese Regelung bei unverheirateten Lebensgefährten nicht angewendet wird und verheiratete Elternteile bei sonst vergleichbaren Voraussetzungen daher gegenüber unverheirateten schlechter gestellt seien. Das BvR argumentierte, dass der Gesetzgeber „typisierende und pauschalierende Regelungen“ treffen könne. Außerdem sei eine Anwendung dieser Ausschlussregelung auf unverheiratete Paare für Krankenkassen nicht handhabbar, da sie laufend prüfen müssten, ob eine Lebensgemeinschaft besteht.

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