Landesentwicklungs-
programme

Was ist ein Landesentwicklungsplan?

Ein Landesentwicklungsplan bezeichnet in den Bundesländern Deutschlands Pläne zur Festlegung der Raumordnung auf Ebene des Landes. Alternativ heißt er Landesentwicklungsprogramm und wird typisch mit den Buchstaben LEP abgekürzt. Als bedeutendes Instrument der Landesplanung ist er zwingend verbindlich. Der LEP beinhaltet traditionell eine Mischung aus allgemein formulierten Richtlinien zur erweiternden Planungen der Bundesländer, Regionen und Gemeinden sowie auf den Raum bezogene Planfestlegungen und konkreten Zielsetzungen. Der Landesentwicklungsplan bzw. das Landesentwicklungsprogramm funktionieren landesweit im Sinne des Raumordnungsgesetzes des Bundes, das mit den Buchstaben ROG abgekürzt wird.

Nach Paragraf 6 dieses Gesetzes schaffen die Länder damit gültige Rechtsgrundlagen für ihre spezielle Landesplanung und damit für eine Raumordnung in den Gebieten ihrer Zuständigkeit. Dem Paragraf 8 des Raumordnungsgesetzes zufolge müssen die Länder für diese von ihnen verwalteten Regionen einen zusammenfassenden und übergeordneten Plan erstellen - den Landesentwicklungsplan. Aufgrund der Vielzahl an Beteiligten haben sich in den deutschen Bundesländern bezüglich der Raumplanung allerdings verschiedene Begriffe und Verfahren entwickelt. In den Bundesländern Bremen, Berlin und Hamburg besteht eine besondere Ordnung. Dort kann ein dem Paragraf 5 des Baugesetzbuchs entsprechender Flächennutzungsplan den Landesentwicklungsplan rechtlich ersetzen.

So funktioniert die Landesplanung

In der Landesplanung müssen geografische, planerische, strukturelle und menschliche Bedürfnisse vereint werden. Um das zu garantieren, haben die Bundesländer spezielle Landesentwicklungsprogramme erlassen.

Wer ein eigenes Haus plant, benötigt zunächst ein geeignetes Baugrundstück. Dass nicht auf jeder freien Fläche einfach gebaut werden kann, unterliegt in Deutschland der Landesraumordnung. Diese wird in den unterschiedlichen Bundesländern praktisch durch das jeweilige Landesentwicklungsprogramm (vorher als Landesplanung bekannt) festgesetzt.

Landesentwicklungsprogramme und -pläne verstehen

Noch bevor es mit den Gedanken ans Eigenheim geht, benötigen Häuslebauer zunächst einmal eine regionale Planungssicherheit. Das bedeutet, dass man sich auch dann auf der sicheren Seite befinde, wenn das Eigenheim nicht mitten in einer Kommune gebaut werden soll. Schließlich sind auch Gebiete reizvoll, deren endgültige planerische Strukturierung noch in der Zukunft liegt.

Das Landesentwicklungsprogramm legt dabei zunächst Pläne auf Grundsatzebene fest und schreibt Verfahren bei der Zielabweichung vor – was in der baulichen Realität durchaus häufig vorkommt.

Anhand diesem Plan werden dann Planungsgebote und überörtliche Maßnahmen festgelegt und gleichermaßen raumordnungswidrige Maßnahmen untersagt. In der Planvorbereitung werden diese Ideen und Gedankenspiele durch praktische Berichte konkretisiert und schließlich als Regionalpläne in die Umsetzung gebracht.

Dabei spielen Netzwerke, EU-Projekte, Entwicklungskonzepte und Modellvorhaben eine Rolle, um eine schlüssige Landesordnung auf jeder Ebene zu ermöglichen. Damit diese bundesweite Landesraumordnung nicht an den Ländergrenzen aufhört, stimmen sich die zuständigen Minister für Raumordnung bei Konferenzen untereinander und mit der Bundesregierung ab.

Dabei wird ein Landesentwicklungsprogramm nicht nur aus Sicht der Regierung aufgestellt. Planungsträger, öffentliche Träger, Kommunen und Öffentlichkeit werden ebenso beteiligt.

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Wie unterscheidet sich der Landesentwicklungsplan von einem Regionalplan?

Landesentwicklungspläne und Regionalpläne zählen zu den Raumordnungsplänen. Das Landesentwicklungsprogramm hat für das gesamte Bundesland Gültigkeit. Im Gegensatz dazu werden sogenannte Regionalpläne oder regionale Entwicklungsprogramme ausschließlich für eine genau definierte Region erlassen. Sie beschäftigen sich anders als die Stadtplanung auch mit der Entwicklung von Dörfern und nicht verstädterten Räumen. Die Regionalplanung kann als vermittelnde Instanz zwischen der staatlichen Planung oder Landesentwicklung und der Entwicklung der Gemeinden verstanden werden. Sie dient der regionalen Raumordnung und hat die Konkretisierung und Umsetzung der Ziele der jeweiligen Region zur Aufgabe. Durch die Erfüllung ihres Zwecks generiert die Regionalplanung eine verlässliche Planungssicherheit für die Fachplanungsträger und die betreffenden Gemeinden. Rechtlich gesehen lässt sich die Regionalplanung der Regionalentwicklung zuordnen.

Da sich die beiden Fachgebiete thematisch und praktisch überlappen, werden ihre Inhalte bei den entsprechenden Studiengängen an den diversen Universitäten auch zusammen unterrichtet. In der Bundesrepublik ist der Landesentwicklungsplan der Regionalplanung übergeordnet. Sie sollte sich daher beim Planen und Umsetzen von Projekten an dieser höher gestellten Ebene orientieren. Gleichzeitig gilt in Deutschland das sogenannte "Gegenstromprinzip". Dieses besagt, dass sich die Planungen der beiden Stellen wechselseitig und positiv beeinflussen sollten. Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, müssen daher sämtliche von den angedachten Maßnahmen Betroffene von den Vertretern der zuständigen Stellen gehört und ihre Interessen und Konflikte von diesen mit Sorgfalt gegeneinander abgewägt werden.

Wer braucht ein Landesentwicklungsprogramm?

Das individuelle Landesentwicklungsprogramm für einzelne Bundesländer wurde von den Landesministerien entwickelt, um die Landesplanung in Deutschland zu regionalisieren. Das bedeutet konkret, dass jedes Bundesland auf die unterschiedlichen Gegebenheiten reagieren und eigene Konzepte aufstellen kann.

Ein Landesentwicklungsprogramm ist dabei für die Länder der übergeordnete Planungsfaktor, auf regionaler Ebene gilt die Regionalplanung. Dadurch wird die Landesraumordnung vom übergeordneten Ziel zum regionalen Schlüssel, der auch individuelle Interessen berücksichtigt, zum Beispiel von Naturschützern, Industrie etc.

Warum ist der Landesentwicklungsplan wichtig?

Aufgrund des Raumordnungsgesetzes des Bundes hat jedes Land die Verpflichtung, ein landesweit gültiges Landesentwicklungsprogramm zu erstellen. Der Sinn von einem überregional entworfenen Landesentwicklungsplan liegt darin, die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Flächen aufeinander abzustimmen und auf diese Weise Konflikte zwischen den betroffenen Parteien zu minimieren. Dies geschieht mittels der im Plan enthaltenen räumlichen Festlegung. Zu den betreffenden Flächen zählen Räume für das Wohnen, den Tourismus, den Abbau von Rohstoffen, das Gewerbe oder zur Erhaltung von Umwelt und Natur.

Der Landesentwicklungsplan sowie der Regionalplan bestimmen daher, wo in einem Bundesland oder einer Gemeinde Siedlungen, Infrastruktur und Freiräume entstehen sollen. Der Regionalplan tut dies in der Regel in einem Maßstab von 1: 100.000. Der LEP arbeitet in der Größenordnung 1: 300.000. Das Landesentwicklungsprogramm hat auch die Aufgabe, rechtssichere Vorgaben für nachfolgende Planungsstufen zu schaffen. Da Fläche ein endliches Gut ist, beinhaltet ein moderner Landesentwicklungsplan häufig Maßnahmen zum sogenannten Flächenrecycling.

Was steht konkret in einem Landesentwicklungsplan?

Der Landesentwicklungsplan beschäftigt sich mit der geeigneten Kommunikationsinfrastruktur und dem Verkehr, der Energieversorgung, der Sicherung von Rohstoffen, den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, dem Hochwasser- und Klimaschutz, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Wissenschaft, Kooperation und Vernetzung. Er gibt vor, welche Festlegungen die Regionalpläne enthalten sollten und bestimmt die Abgrenzung von Baugebietsgrenzen. Darüber hinaus werden die Standorte für Gewerbegebiete, Vorranggebiete für die Sicherung der Rohstoffe, Gebiete für den Schutz des Grundwassers und regionale Grünfl.chen und Grünz.suren festgelegt.

Festlegungen im Landesentwicklungsplan im Überblick:

  • Regelungen für den Wohnungsbau und zur gewerblichen Entwicklung
  • Schwerpunkte für Gewerbe und Wohnen
  • Bestimmung von Raumkategorien (Stadtbereiche, Umlandbereiche, Ländliche Räume)
  • Schwerpunkträume für Erholung und Tourismus
  • Vorbehaltsräume für Landschaft und Natur

Föderale Landesraumordnung – wichtig für Hausplaner

Die 16 Bundesländer haben sehr unterschiedliche landesplanerische Voraussetzungen und Ansprüche. Während Berlin, Bremen und Hamburg wenig freies Bauland zur Verfügung haben und eher Kultur und Verkehr über neuralgische Punkte regeln müssen, haben die Flächenländer andere Bedürfnisse wie etwa die Flächenvorsorge, um auch abgelegene Regionen an Verkehr, Wirtschaft und Kultur anzubinden.

In Baden-Württemberg etwa spielen klima- und energiepolitische Erwägungen in der Landesplanung eine stärkere Rolle. Niedersachsen hingegen erarbeitete Konzepte für Naturschutz, die Anordnung von Biotopen und den Schutz von Torf- und Moorgebieten. In Bayern wiederum dient das Landesentwicklungsprogramm vor allem der Homogenisierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten Freistaat.

Das Landesentwicklungsprogramm für Mensch und Region

Die planerischen Unterschiede, und damit auch die Schwerpunkte der Landesentwicklungspläne, ändern sich von Region zu Region. Um überhaupt erst neues Bauland für das geplante Eigenheim zu finden, müssen vom Bauherren wirtschaftliche und geografische Aspekte unter Berücksichtigung des Umweltschutzes einbezogen werden.

Für jedes Bundesland ist es essentiell, dass ein individuelles Landesentwicklungsprogramm nicht einfach nur zur Bebauung und regionalen Strukturierung angesetzt wird. Vielmehr soll auch das Leben in den Kommunen verbessert und es Eigenheimbesitzern ermöglicht werden, sich anzusiedeln. Dabei spielen strukturelle Punkte ebenso eine Rolle wie die regionale Identität.

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