Das Gebäudeenergiegesetz in der Kritik

Schon der erste Referentenentwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Januar 2017 war umstritten, nicht nur in der Koalition selbst, sondern auch bei vielen Wirtschafts- und Umweltvertretern. Im Oktober 2019 konnte sich die Regierung nach langen Verzögerungen endlich einigen – die Kritik der Fachexperten jedoch bleibt. Ein Überblick über die aktuelle Lage.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zeigten sich nach dem GEG-Beschluss erfreut . „Das Gebäudeenergiegesetz setzt Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial um. Gleichzeitig machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030“, meldete sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier in einer Pressekonferenz zu Wort. Viele Fachexperten und Verbände sehen das anders.

Klare Forderungen der Kritiker

  • So bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DHU) den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes in einer Pressemitteilung „als klimapolitische Luftnummer“. Besonders kritisch steht sie dem geplanten Einbauverbot von Ölheizungen, das mit weitreichenden Einschränkungen formuliert wurde, gegenüber. Die DHU fordert ein Verbot von Ölheizungen ab 2020 – ohne Ausnahmeregelungen – und für Gasheizungen ab 2025. „Wir müssen es schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze umzusteigen“, sagt Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. 
  • Damit der klimaneutrale Gebäudestandard bis 2050 erreicht werden kann, bedarf es zudem einer Verschärfung der energetischen Anforderungen. „Für Neubauten muss daher schon heute der KfW-Effizienzhaus 40 Standard festgeschrieben werden, bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden braucht es zudem einen Zielstandard von KfW-Effizienzhaus 55“, erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz.
  • Ganz ähnlich sieht es die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): Sie kritisiert den Gesetzesentwurf „als ambitionslos im Lichte der Klimakrise“. Er verliere den Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand sogar vorsätzlich aus den Augen. „Ob, wann und wie Deutschlands Gebäude klimaneutral werden sollen ist weiterhin völlig unklar. Dabei sind wirtschaftliche Lösungen für klimaneutrale Gebäude ‚Made in Germany‘ längst vorhanden und weltweit spitze“, moniert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand.
  • Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) spart nicht mit Kritik am Gebäudeenergiegesetz. Aus seiner Sicht fehle es der Regierung an einer übergreifenden Strategie zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor. „Es braucht neben dem Bekenntnis zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 endlich die Definition von verbindlichen Zwischenzielen in den Jahren 2030 und 2040“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Keine Entbürokratisierung in Sicht

Selbst in Bezug auf das Hauptanliegen, die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energiesparrechts, bleibe das Gesetz hinter den Erwartungen zurück. „Statt das Gebäudeenergierecht und seine Anwendung zu vereinfachen, ist die Anzahl der Paragrafen noch gestiegen. Die sprachliche Komplexität und die regelmäßigen Verweise auf anzuwendende Normen machen das Gebäudeenergierecht kaum noch vermittel- und anwendbar“, urteilt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch ins parlamentarische Verfahren. Ob es hier zu Änderungen kommt, ist fraglich.

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