Tiny House Ratgeber

Tiny Houses

Wie das dauerhafte Wohnen in Minihäusern funktioniert

Leben auf sehr begrenztem, kleinem Raum ist nicht neu. Wer schon einmal Campingurlaub gemacht hat, der kennt das. Wohnmobile und Wohnwagen bieten viel Komfort auf engstem Raum. Mit der Tiny-House-Bewegung hat Wohnen auf engstem Raum ein neues Level erreicht. Der minimalistische Lebensstil und das Konzept „Minihaus“ werden immer beliebter. Dieser Trend, der ursprünglich aus den USA stammt, passt genau zur Minimalismus-Bewegung, die sich als Gegentrend zur heutigen Konsumgesellschaft entwickelt hat. Die Tiny-House-Bewegung findet immer mehr Anhänger. Das Stichwort lautet Downsizing, also Verkleinerung und Besinnung auf das Notwendige. Tiny-House-Besitzer legen mehr Wert auf Qualität als auf Quantität.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Wohnwagen und Tiny House?

Viele Minihäuser stehen nicht auf einem Fundament. Sie haben ein Chassis mit Rädern dran, wodurch sie mobil und beweglich wie ein Wohnanhänger sind, weshalb viele davon ausgehen, dass die kleinen Häuser immer eine Straßenzulassung haben. Doch während Wohnwagen so konzipiert sind, dass sie unabhängig von der öffentlichen Versorgung sind, beispielsweise Wasser, Gas und Abwasser, brauchen Tiny Houses meistens einen Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz. Typische Tinyhäuser entsprechen den ordentlichen baurechtlichen Bestimmungen und halten die Energieeinsparverordnung ein. Sie funktionieren wie ein vollwertiges Wohnhaus und sind nicht autark, wie beispielsweise ein Wohnmobil oder Wohnanhänger. Die Minihäuser auf Rädern haben in Deutschland meistens eine Zulassung als „Anhänger mit Sonderaufbau“. Nur wenn es Campingtechnik besitzt, ist es möglich, eine Zulassung als Wohnwagen zu bekommen. Dann ist allerdings wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch eine regelmäßige TÜV-Prüfung notwendig.

Standard-Tiny-Houses sind sehr kleine und stehen auf Rädern. Damit stellt sich eine andere Herausforderung für die Besitzer. Sie brauchen eine Baugenehmigung. Oft ist im Bebauungsplan für ein Wohngebiet kein Platz für Tiny Houses, weil die kleinen Häuser nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes in Bezug auf Dach oder Größe entsprechen. Mit einer entsprechenden Genehmigung stellen immer mehr Campingplatzbetreiber Mietobjekte auf ihren Campingplätzen zur Verfügung. Dort stehen dann neben Tiny Houses auch luxuriöse Zelte oder kleine Wochenendhäuser zum Mieten für die Urlauber bereit, sagt Christian Hellrung von PiNCAMP.

Wo darf ein Tiny House stehen?

Wie bei einem Wohnwagen auch ist es für Tiny-House-Besitzer nicht erlaubt, ihr Gefährt einfach am Straßenrand abzustellen und dort zu wohnen. Für Camper ist es kein Problem, mit ihrem Gefährt auch für längere Zeit auf einem Campingplatz zu wohnen. Sie erfüllen mit ihrem Gefährt die gesetzlichen Bestimmungen und können den Campingplatz jederzeit verlassen. Mit einem Tiny-House ist das nicht ganz so einfach. Auf vielen Campingplätzen dürfen Camper nich, einfach eine Parzelle zum Dauerwohnen belegen. Dafür ist ein entsprechendes Grundstück notwendig und die passende Bauordnung. Die Rechtslage ist nicht immer einfach. Doch immer mehr Kommunen planen neue Siedlungen mit entsprechenden Vorgaben, sodass auch die Minihäuser hineinpassen.

Der Campingplatz als Stellplatz für das Tiny House

Minihäuser brauchen eine Baugenehmigung genau wie ein normales Einfamilienhaus auch. Doch je kleiner das Minihaus ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht dem Bebauungsplan entspricht. Die verschiedenen Gemeinden geben für die Wohngebiete immer einen Bebauungsplan vor. darin sind unterschiedliche Eigenschaften eines Hauses geregelt. Manchmal ist nur ein bestimmtes Dach erlaubt. Die Anzahl der Stockwerke ist vorgeschrieben genauso wie die Mindest-Raumhöhe oder die Gestaltung der Fassade.

Schon allein wegen ihrer Größe passen die Minihäuser meistens nicht in einen Bebauungsplan, deshalb dürfen sie auch nicht auf normalen Grundstücken einfach abgestellt werden. Zudem sind die meisten Bauplätze in Deutschland viel größer als 400 Quadratmeter. Dann kommt ein eigenes Grundstück nur dann infrage, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind. Doch wer keine größeren Ersparnisse hat und auch kein Darlehen aufnehmen möchte, muss nach Alternativen für die Aufstellung seines Tiny Houses suchen. Ein Campingplatz eignet sich dafür, wenn bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Welche Vorteile hat das Tiny House auf dem Campingplatz?

Wer sein Tiny House auf einem Campingplatz aufstellt, zahlt pro Jahr zwischen 1000 und 2000 Euro am Stellplatzgebühren. Es ist keine Baugenehmigung für das Aufstellen des tiny-houses notwendig. Auch die Stromversorgung ist sichergestellt. Auf dem Campingplatz gibt es gemeinschaftliche sanitäre Anlagen, die allen Bewohnern offen stehen.

Allerdings ist es wichtig auch auf dem Campingplatz die Rechtslage genau zu begutachten. Denn Dauercampen ist nicht auf allen Campingplatz in erlaubt. Ein wichtiger Ausgangspunkt für Informationen ist die Landesverordnung über Camping und Wochenendplätze auf (cwvo).

Der Campingplatz als Wohnsitz – geht das?

Grundsätzlich ist nach dem Bundesmeldegesetz auch ein mobiles Eigenheim eine Wohnung, so steht es in § 20 Bundesmeldegesetz (BMG). Wer allerdings seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden möchte, steht in vielen Bundesländern vor einer Herausforderung. Denn laut Baunutzungsverordnung sind Campingplätze „Sondergebiete, die der Erholung dienen”. Das bedeutet eigentlich, dass es dort keinen festen Wohnsitz geben darf. Doch seit 2018 dürfen Gemeinden laut Baugesetzbuch einen entsprechenden Bebauungsplan für Sondergebiete ausweisen. Dann ist auch das wohnen auf dem Campingplatz erlaubt.

In der Theorie ist es möglich auf dem Campingplatz einen Erst- oder Zweitwohnsitz in seinem Tiny House anzumelden. Allerdings bedeutet das noch nicht, dass auch dauerhaftes Wohnen erlaubt ist. Dauercamping ist nach wie vor rechtlich nicht abgesichert, die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Deshalb ist es schwer zu sagen, ob ein Campingplatz-Stellplatz zum Dauerwohnen geeignet ist. Das muss jeder in seiner Gemeinde erfragen und mit dem jeweiligen Pächter auf dem Campingplatz klären.

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