GEG-Novelle zum Januar 2023: Bund möchte Effizienzstandard 55 im Neubau zur Pflicht machen

Ab 2023 wird das Effizienzhaus 55 zum Energiestandard im Neubau.

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat einen ersten Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Geplant ist eine Solarpflicht im zweiten Halbjahr von 2022 sowie eine Erhöhung des Effizienzhausniveaus in Neubauten. Sein Wunsch: Ab 1.1.2023 soll der EH-55-Standard für Neubauten verpflichtend sein.

Ende April 2022 wurde ein erster Entwurf der GEG-Novelle veröffentlicht, der im Rahmen des Sommerpaketes durchs Parlament gebracht werden soll. Vereinfacht macht der Entwurf jedem klar: Öl- und Gasheizungen waren gestern. Den Wärmepumpen gehört die Zukunft. Und den energieeffizienten Neubauten!

Effizienzhaus 55 ab Januar 2023 verbindlich

Sollte der Entwurf umgesetzt werden, müssen sich Bauunternehmen umstrukturieren. Denn: Der zulässige Primärenergiebedarf eines Neubaus wird von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert (EH-55). Ab 2025 könnte es eine weitere Verschärfung geben: Bis dahin soll das Effizienzhaus 40 (EH-40) als gesetzlicher Neubaustandard definiert werden. Erdgas-Heizungen sollen künftig nicht mehr zulässig zum Erreichen des Effizienzhaus-Standards sein.

Energiesparhäuser von Town & Country Haus

Die EH-55-Verpflichtung gilt ab Baubeginn. Das bedeutet, dass dies bereits heute – im Rahmen der Hausplanung – berücksichtigt werden muss. Wenn dieses Jahr ein Haus gekauft wird, das erst 2023 gebaut wird, dann muss dieses bereits im EH-55-Standard geplant sein. Doch keine Sorge: Alle Town & Country Massivhäuser gibt es als Effizienzhaus 55. Fragen Sie Ihren Town & Country Partner vor Ort – er informiert Sie zum Thema Wärmepumpe und Co.!

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