Energiesparend in die Zukunft

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Mehr als Mindestanforderung

2021 hält viele Veränderungen im Gebäudebereich parat, weshalb Sie hier alles rund um die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfahren. Angefangen damit, wieso eine neue Förderung ins Leben gerufen wird.

Wenn Ihnen Bezeichnungen wie KfW, BAFA und GEG als Bauherren nicht unbekannt sind, wird die neue BEG Ihr Interesse wecken. Als Bauherr informiert man sich rund um das Thema Hausbau, ob Grundstücksuche, Haustyp und Finanzierung - dabei spielen Förderungen auch eine bedeutende Rolle. Förderungen sollten schon vor Beginn des Hausbaus in Betracht gezogen werden, um den jeweiligen Anforderungen des Förderprogramms zu entsprechen.
 

  • Klimaschutzplan 2050 & BEG
  • Was ist unter Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu verstehen?
  • Was ändert sich für Neubauten?
  • Vorteile der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • FAQ – Hier finden offene Fragen ihre Antworten.

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Gemeinsam gegen CO2-Emissionen

Das Pariser Abkommen hat sich zum Ziel gesetzt, die Weltwirtschaft auf klimafreundliche Weise zu verändern und dient als Basis für eine Ära des internationalen Klimaschutzes. Darauf aufbauend sind alle Staaten der Erde dazu verpflichtet nationale Klimaschutzziele zu definieren.

Die jeweiligen Ziele sind nicht Gegenstand des Abkommens, weshalb sie selbst festgelegt werden können. Das Pariser Abkommen gibt den Staaten aber vor, dass sie alle fünf Jahre neue Klimaschutzziele vorlegen müssen. Die Voraussetzung neuer Ziele ist, dass sie ambitionierter als die vorherigen sein müssen. Um diese Klimaschutzzielverpflichtung einzuhalten wurde ein Komitee zur Umsetzungskontrolle einberufen und Regeln zur Transparenz definiert.

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Gemeinsam für den Klimaschutz auf nationaler Ebene

Deutschland hat sich die Treibhausgasneutralität bis 2050 im Rahmen des Klimaschutzplan 2050 als Langfristziel gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Mittelfristziel definiert: die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Diese nationalen Ziele dienen dem globalen Ziel des Pariser Abkommens um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius oder sogar auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Der Klimaschutzplan richtet sich nach einer inhaltlichen Orientierung für alle Handlungsfelder:

  • Energieversorgung
  • Gebäude- und Verkehrsbereich
  • Industrie und Wirtschaft
  • Land- und Forstwirtschaft

 

Im Fokus für Bauherren steht der Gebäudebereich, der in der Bundesregierung 2021 ebenso für das Mittelfristziel 2030 in den Vordergrund rückt. Denn um Fortschritt bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu erzielen, ist es effizienter mehr Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien zu etablieren. Unabhängig von Neubau oder Bestandsgebäuden. Als Maßnahme dient die Überarbeitung der bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich. Ziel ist es, diese zu einem einzigen, detaillierten und modernen Förderprogramm zusammenzufassen und inhaltlich zu optimieren.

Die Bundesregierung setzt in Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und der Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein.

Infografik Schutzbrief vor dem Bau

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die bestehenden Förderprogramme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) werden in drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengefasst. Das EBS wurde bisher durch das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ durch die KfW umgesetzt, während das MAP als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ bei der BAFA integriert war.

 

 

Ziel ist es, die bisherigen Bundesförderprogramme weiterzuentwickeln und bewährte Elemente der Programme zu übernehmen. Vor allem sollen die Teilprogramme der BEG für Bauherren und Sanierer verständlicher werden und den Anreiz durch vereinfachte Antragsverfahren erhöhen.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Jedes Teilprogramm wird in einer Zuschuss- und Darlehensvariante von der Bundesförderung für effiziente Gebäude angeboten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt schrittweise in Kraft, als Erstes das Teilprogramm BEG EM in der Zuschussvariante.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit 1. Januar 2021 ist die BEG EM-Förderung etabliert, sie fördert Maßnahmen an Gebäudehüllen, Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Anschließend folgt die Darlehensvariante der BEG EM zum 1. Juli 2021, indem das Kreditvolumen um 10.000 Euro pro Wohneinheit erhöht wird.

Neben der Kreditvariante der BEG EM, treten die weiteren zwei Teilprogramme in der Zuschuss- sowie Darlehensvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude auch zum 1. Juli 2021 in Kraft.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die BEG NWG vereint alle Förderprogramme für Gesamtmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Unter Gesamtmaßnahmen sind alle Vorhaben zur Zielführung eines Gebäudes auf Effizienzgebäudeniveau zu verstehen - sei es als Sanierung eines Bestandsgebäudes oder als Neubau.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Ebenso wie die BEG NWG ist das Teilprogramm BEG WG strukturiert. Es werden Gesamtmaßnahmen gefördert, um einen energetischen Zustand des Gebäudes auf Effizienzhausniveau zu erhalten. Dabei muss die Mindestanforderung laut Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) überschritten werden. Die Standards der KfW-Effizienzhäuser werden in den verschiedenen Effizienzhausstufen (EH) beibehalten. Neu ist hierbei aber, dass die Effizienzhausstufen um zwei Klassen erweitert werden.

  • Erneuerbare Energien (EE-Klasse)
  • Nachhaltigkeit (NH-Klasse)

 

Von einem Effizienzhaus EE-Klasse wird gesprochen, wenn erneuerbare Energien den erforderlichen Energiebedarf von mindestens 55 Prozent für die Wärme- und Kälteversorgung des Wohngebäudes erbringen. Dazu können voraussichtlich folgende Arten zur Wärmeerzeugung genutzt werden:

  • Nutzung von Solarthermie
  • Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, dabei sind Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern ausgeschlossen
  • Nutzung von Geothermie, Umweltwärme, Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe
  • Verfeuerung fester Biomasse
  • Verfeuerung gasförmiger Biomasse
  • Anschluss an Fernwärme, die aus mehr als 55 Prozent der vorgenannten Arten der Wärmeerzeugung entsteht

Wohingegen die Effizienzhaus NH-Klasse nur erreicht wird, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat vorliegt. Dieses Zertifikat muss mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übereinstimmen, um anerkannt zu werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Kombination beider Klassen nicht möglich ist. Jede Klasse ermöglicht voraussichtlich eine Erhöhung des Tilgungszuschuss um 2,5 Prozent, ausgehend von der Darlehenssumme.

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Was ändert sich für Neubauten?

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entfällt für Neubauten mit dem Inkrafttreten der BEG EM-Förderung. Bauherren können Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ab dem 1. Juli 2021 durch das Teilprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit der Klasse Erneuerbare-Energien (EE) fördern lassen.

Bei einem Effizienzhaus 55 haben Sie die Möglichkeit Ihren Neubau durch eine der drei Varianten zu fördern. Hierbei wird zwischen Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse und Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse unterschieden.

 

Ein Effizienzhaus 55 nach BEG zeichnet sich durch dieselben Kriterien aus, wie das KfW Effizienzhaus 55. Es hat nachweislich einen niedrigen Energieverbrauch und benötigt lediglich 55 Prozent der Energie eines Neubaus nach den Mindestanforderungen des neuen Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). Die Förderung des Effizienzhaus 55 soll den Hausbau eines energieeffizienten Gebäudes trotz Mehrkosten für Bauherren attraktiver machen.

Der maximale Kreditbetrag sowie der Tilgungszuschuss in Prozent pro Wohneinheit erhöht sich voraussichtlich durch die neuen Klassen EE und NH, während sich zum jetzigen Zeitpunkt beim Effizienzhaus 55 ohne Klasse der Tilgungszuschuss von 15 Prozent von einem maximalen Kreditbetrag in Höhe von 120.000 Euro nicht ändert. Ab dem 1. Juli 2021 kann ein Bauherr einer von zwei Klassen zugeordnet werden, wenn sein Neubau den Kriterien zur Erfüllung der Klasse entspricht. Das Effizienzhaus 55 mit der Klasse EE oder NH profitiert laut jetzigem Stand von einem Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent von maximal 150.000 Euro als Kreditbetrag. Durch diese neu etablierten Klassen können Bauherren vermutlich einen Zuschuss von bis zu 26.250 Euro statt bis zu 18.000 Euro ohne Klasse erhalten.

Gut zu wissen:

  • Erneuerbare-Energien-Klasse: wenn für den erforderlichen Energiebedarf mindestens 55 Prozent der erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteversorgung des Wohngebäudes erbracht werden.
  • Nachhaltigkeits-Klasse: wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird und vom Bund anerkannt ist.
Infografik Bundesförderung

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Veränderung der Förderung von neugebauten Wohngebäuden

Bis zum 31. Dezember 2020 war eine Förderung durch die KfW-Bank für das Effizienzhaus 55 in Kombination mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) möglich. Während der Etablierung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude und der einzelnen Teilprogramme ist folgende Förderung für ein Effizienzhaus 55 als Übergang vorgesehen:

Da das Marktanreizprogramm (MAP) seit dem 1. Januar 2021 für Neubauten wegfällt, kann ein Bauherr im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni 2021 weiterhin den Förderkredit Energieeffizient Bauen (153) bei der KfW-Bank beantragen. Ab dem 1. Juli 2021 tritt das Teilprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit den Effizienzhäusern 40 Plus, 40, 40 EE- oder NH-Klasse, 55 und 55 EE- oder NH-Klasse als Förderkredit und Zuschussvariante in Kraft.

Vorteile der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Anhand des gebündelten Förderangebots der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ein Förderantrag etabliert, der alle Teilprogramme im Detail umfasst: ob Kredit- oder Zuschussvariante, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, ob bauen oder sanieren, ob Neubau oder Bestandsgebäude. Die vereinfachte Beantragung macht die Förderung für effiziente Gebäude bei einer Institution (BAFA oder KfW) attraktiver. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erstmals die Möglichkeit an, alle Fördertatbestände als Zuschuss- sowie Kreditförderung zu erhalten. Bisher gab es teilweise nur die Zuschussförderung oder nur die Kreditförderung. Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Variante Ihre Bedürfnisse widerspiegelt, nehmen Sie gerne Kontakt zum unabhängigen Finanzierungsservice von Town & Country Haus auf.

Die Etablierung neuer Klassen für Effizienzhäuser erhöht die Förderung der Bauherren und Sanierer. Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird für Neubauten und Sanierungen eingeführt und honoriert den Einsatz Erneuerbarer Energien, wie Solarthermie. Die Nachhaltigkeits-Klasse fördert Neubauten mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, die durch ein Zertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) anerkannt wird. Beide Klassen werden voraussichtlich mit 2,5 Prozent des Darlehens prämiert und sind nicht kombinierbar. Besprechen Sie die Effizienzhaus-Klassen mit Ihrem regionalen Town & Country Partner vor Ort und definieren Sie gemeinsam, ob und welche Klasse auf Ihr Eigenheim zutrifft.

Zukunftsorientierte Förderung ist ein weiteres Merkmal der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Smart Home wird beispielsweise durch die Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchoptimierung eigenständig förderfähig. Diese Förderung war bisher in keinem Förderprogramm vorgesehen.

Finanzierung. Ganz einfach.

Ihre Vorteile beim Hausbau mit Town & Country Haus:

  • 14 Monate Festpreisgarantie
  • Geld-zurück-Garantie
  • Unabhängiger Finanzierungs-Service
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  • transparente Baunebenkosten
  • größtmögliche Sicherheit beim Bau des Hauses

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