Energiesparend in die Zukunft

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Mehr als Mindestanforderung

Hier erfahren Sie alles rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die 2021 eingeführt wurde. Angefangen damit, was es mit den Abkürzungen auf sich hat.

Wenn Ihnen Bezeichnungen wie KfW, BAFA und GEG als Bauherren nicht unbekannt sind, wird die neue BEG Ihr Interesse wecken. Als Bauherr informiert man sich rund um das Thema Hausbau, ob Grundstücksuche, Haustyp und Finanzierung - dabei spielen Förderungen auch eine bedeutende Rolle. Förderungen sollten schon vor Beginn des Hausbaus in Betracht gezogen werden, um den jeweiligen Anforderungen des Förderprogramms zu entsprechen.
 

  • Klimaschutzplan 2050 & BEG
  • Was ist unter Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu verstehen?
  • Was ändert sich für Neubauten?
  • Vorteile der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • FAQ – Hier finden offene Fragen ihre Antworten.

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Gemeinsam gegen CO2-Emissionen

Das Pariser Abkommen hat sich zum Ziel gesetzt, die Weltwirtschaft auf klimafreundliche Weise zu verändern und dient als Basis für eine Ära des internationalen Klimaschutzes. Darauf aufbauend sind alle Staaten der Erde dazu verpflichtet nationale Klimaschutzziele zu definieren.

Die jeweiligen Ziele sind nicht Gegenstand des Abkommens, weshalb sie selbst festgelegt werden können. Das Pariser Abkommen gibt den Staaten aber vor, dass sie alle fünf Jahre neue Klimaschutzziele vorlegen müssen. Die Voraussetzung neuer Ziele ist, dass sie ambitionierter als die vorherigen sein müssen. Um diese Klimaschutzzielverpflichtung einzuhalten wurde ein Komitee zur Umsetzungskontrolle einberufen und Regeln zur Transparenz definiert.

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Gemeinsam für den Klimaschutz auf nationaler Ebene

Deutschland hat sich die Treibhausgasneutralität bis 2050 im Rahmen des Klimaschutzplan 2050 als Langfristziel gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Mittelfristziel definiert: die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Diese nationalen Ziele dienen dem globalen Ziel des Pariser Abkommens um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius oder sogar auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Der Klimaschutzplan richtet sich nach einer inhaltlichen Orientierung für alle Handlungsfelder:

  • Energieversorgung
  • Gebäude- und Verkehrsbereich
  • Industrie und Wirtschaft
  • Land- und Forstwirtschaft

 

Im Fokus für Bauherren steht der Gebäudebereich, der in der Bundesregierung 2021 ebenso für das Mittelfristziel 2030 in den Vordergrund rückt. Denn um Fortschritt bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu erzielen, ist es effizienter mehr Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien zu etablieren. Unabhängig von Neubau oder Bestandsgebäuden. Als Maßnahme dient die Überarbeitung der bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich. Ziel ist es, diese zu einem einzigen, detaillierten und modernen Förderprogramm zusammenzufassen und inhaltlich zu optimieren.

Die Bundesregierung setzt in Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und der Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein.

Infografik Schutzbrief vor dem Bau

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die bestehenden Förderprogramme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) werden in drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengefasst. Das EBS wurde bisher durch das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ durch die KfW umgesetzt, während das MAP als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ bei der BAFA integriert war.

 

 

Ziel ist es, die bisherigen Bundesförderprogramme weiterzuentwickeln und bewährte Elemente der Programme zu übernehmen. Vor allem sollen die Teilprogramme der BEG für Bauherren und Sanierer verständlicher werden und den Anreiz durch vereinfachte Antragsverfahren erhöhen.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Jedes Teilprogramm wird in einer Zuschuss- und Darlehensvariante von der Bundesförderung für effiziente Gebäude angeboten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt schrittweise in Kraft, als Erstes das Teilprogramm BEG EM in der Zuschussvariante.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit 1. Januar 2021 ist die BEG EM-Förderung etabliert, sie fördert Maßnahmen an Gebäudehüllen, Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Anschließend folgte die Darlehensvariante der BEG EM zum 1. Juli 2021, indem das Kreditvolumen um 10.000 Euro pro Wohneinheit erhöht wird. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen fördert der Bund die energetische Sanierung Ihres Hauses. Informieren Sie sich jetzt über die vorhandenen Fördermittel.

Neben der BEG EM, traten weitere zwei Teilprogramme in der Zuschuss- sowie Darlehensvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 1. Juli 2021 in Kraft, die 2023 weiterentwickelt und an den aktuellen energetischen Anforderung angepasst wurden.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die BEG NWG vereint alle Förderprogramme für Gesamtmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Unter Gesamtmaßnahmen sind alle Vorhaben zur Zielführung eines Gebäudes auf Effizienzgebäudeniveau zu verstehen - sei es als Sanierung eines Bestandsgebäudes oder als Neubau.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Ebenso wie die BEG NWG war das Teilprogramm BEG WG strukturiert. Es wurden Gesamtmaßnahmen gefördert, um einen energetischen Zustand des Gebäudes auf Effizienzhausniveau zu erhalten. Dabei musste die Mindestanforderung laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) überschritten werden. Die Standards der KfW-Effizienzhäuser wurden in den verschiedenen Effizienzhausstufen (EH) beibehalten. Neu war hierbei aber, dass die Effizienzhausstufen um zwei Klassen erweitert wurden.

  • Erneuerbare Energien (EE-Klasse)
  • Nachhaltigkeit (NH-Klasse)

 

Von einem Effizienzhaus EE-Klasse wird gesprochen, wenn erneuerbare Energien den erforderlichen Energiebedarf von mindestens 55 Prozent für die Wärme- und Kälteversorgung des Wohngebäudes erbringen. Dazu können voraussichtlich folgende Arten zur Wärmeerzeugung genutzt werden:

  • Nutzung von Solarthermie
  • Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, dabei sind Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern ausgeschlossen
  • Nutzung von Geothermie, Umweltwärme, Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe
  • Verfeuerung fester Biomasse
  • Verfeuerung gasförmiger Biomasse
  • Anschluss an Fernwärme, die aus mehr als 55 Prozent der vorgenannten Arten der Wärmeerzeugung entsteht

Wohingegen die Effizienzhaus NH-Klasse nur erreicht wird, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat vorliegt. Dieses Zertifikat muss mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übereinstimmen, um anerkannt zu werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Kombination beider Klassen nicht möglich ist. Jede Klasse ermöglicht voraussichtlich eine Erhöhung des Tilgungszuschuss um 2,5 Prozent, ausgehend von der Darlehenssumme.

Nachhaltig und energiesparend

  • massiv gebautes und werthaltiges Haus, energetisch nach den aktuellsten Vorgaben
  • hochwertige und energiesparende Vollausstattung
  • Wohngesundheit dank massiver Bauweise und optimierten Gebäudekonzepten
  • förderfähige und effiziente Haustypen

Was ändert sich 2023 für Neubauten?

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entfällt für Neubauten mit dem Inkrafttreten der BEG EM-Förderung. Bauherren können Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, seit 2023 durch das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) fördern lassen. Der klimafreundliche Neubau wird in zwei Förderstufen gefördert:

 

 

 

BEG KFWG

Förderstufe: klimafreundliches Wohngebäude

  • Energiestandard eines Effizienzhauses 40 (EH40)
  • Anforderungen zu Treibhausgasemissionen bezogen auf den Gebäudezyklus (Ökobilanz)
  • bis zu 100.000 Euro Förderdarlehen pro Wohneinheit
  • zinsvergünstigte Kredite mit Laufzeiten zwischen 10 und 35 Jahren
  • Beratungsgespräch mit deinem Town & Country Haus Partner vor Ort
     

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BEG KFWG-Q

Förderstufe: klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

  • Energiestandard eines Effizienzhauses 40 (EH40)
  • Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Anforderungen zu Treibhausgasemissionen bezogen auf den Gebäudezyklus (Ökobilanz)
  • bis zu 150.000 Euro Förderdarlehen pro Wohneinheit
  • zinsvergünstigte Kredite mit Laufzeiten zwischen 10 und 35 Jahren
  • Beratungsgespräch mit deinem Town & Country Haus Partner vor Ort

 

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Veränderung der Förderung von neugebauten Wohngebäuden

Bis zum 31. Dezember 2020 war eine Förderung durch die KfW-Bank für das Effizienzhaus 55 in Kombination mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) möglich. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderte bis 2022 das Effizienzhaus 55, seit 2023 gilt das Effizienzhaus 55 mit seinem Primärenergiebedarf als Neubaustandard und wird nicht mehr gefördert.

Wenn Ihr Haus vom Standard abweicht und einem Effizienzhaus 40 oder 40 Plus entspricht, können Sie Ihren Traum vom Eigenheim durch die Hausbau-Förderung erfüllen. Informieren Sie sich vor Ort bei Ihrem Town & Country Haus Partner und kommen Sie Ihrem Massivhaus Schritt für Schritt näher. Mithilfe unseres Finanzierungsservice finden Sie die beste Finanzierung. So auch passende Fördermittel.

Vorteile der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Anhand des gebündelten Förderangebots der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ein Förderantrag etabliert, der alle Teilprogramme im Detail umfasst: ob Kredit- oder Zuschussvariante, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, ob bauen oder sanieren, ob Neubau oder Bestandsgebäude. Die vereinfachte Beantragung macht die Förderung für effiziente Gebäude bei einer Institution (BAFA oder KfW) attraktiver. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erstmals die Möglichkeit an, alle Fördertatbestände als Zuschuss- sowie Kreditförderung zu erhalten. Bisher gab es teilweise nur die Zuschussförderung oder nur die Kreditförderung. Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, welche Variante Ihre Bedürfnisse widerspiegelt, nehmen Sie gerne Kontakt zum unabhängigen Finanzierungsservice von Town & Country Haus auf.

Die Etablierung neuer Klassen für Effizienzhäuser erhöht die Förderung der Bauherren und Sanierer. Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird für Neubauten und Sanierungen eingeführt und honoriert den Einsatz Erneuerbarer Energien, wie Solarthermie. Die Nachhaltigkeits-Klasse fördert Neubauten mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, die durch ein Zertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) anerkannt wird. Beide Klassen werden voraussichtlich mit 2,5 Prozent des Darlehens prämiert und sind nicht kombinierbar. Besprechen Sie die Effizienzhaus-Klassen mit Ihrem regionalen Town & Country Partner vor Ort und definieren Sie gemeinsam, ob und welche Klasse auf Ihr Eigenheim zutrifft.

Zukunftsorientierte Förderung ist ein weiteres Merkmal der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Smart Home wird beispielsweise durch die Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchoptimierung eigenständig förderfähig. Diese Förderung war bisher in keinem Förderprogramm vorgesehen.

Finanzierung. Ganz einfach.

Ihre Vorteile beim Hausbau mit Town & Country Haus:

  • 14 Monate Festpreisgarantie
  • Geld-zurück-Garantie
  • Unabhängiger Finanzierungs-Service
  • Kostenkontrolle schon bei der Planung
  • transparente Baunebenkosten
  • größtmögliche Sicherheit beim Bau des Hauses

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